21.01.2011
»Stuttgart 21«-Gegner zu Geldstrafe verurteilt
Bündnissprecher Gangolf Stocker soll gegen Versammlungsrecht verstoßen haben
Das Amtsgericht Stuttgart hat den Sprecher des Bündnisses
gegen den Bau des neuen Hauptbahnhofs »Stuttgart21«,
Gangolf Stocker, am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen
das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro
verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts war Stocker als
Versammlungsleiter der Demonstration am 27.August 2010 nicht, wie
vom Ordnungsamt bestimmt, für die gesamte Dauer der
Demonstration anwesend. Als einzelne Teilnehmer während der
Veranstaltu...
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