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21.01.2011

»Stuttgart 21«-Gegner zu Geldstrafe verurteilt

Bündnissprecher Gangolf Stocker soll gegen Versammlungsrecht verstoßen haben

Das Amtsgericht Stuttgart hat den Sprecher des Bündnisses gegen den Bau des neuen Hauptbahnhofs »Stuttgart21«, Gangolf Stocker, am Donnerstag wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Gerichts war Stocker als Versammlungsleiter der Demonstration am 27.August 2010 nicht, wie vom Ordnungsamt bestimmt, für die gesamte Dauer der Demonstration anwesend. Als einzelne Teilnehmer während der Veranstaltu...

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