21.12.2010
Das Kreuz mit der Klausel
Hintergrund. Bestimmungen, die Universitäten auf eine ausschließlich zivilen Zwecken dienende Forschung verpflichten, sind häufig bloße Makulatur. Zusehends gelingt es dem Militär, an bundesdeutschen Hochschulen Fuß zu fassen
Von Peer Heinelt
Am 8. Juli 2009 verabschiedete der baden-württembergische
Landtag das »Gesetz zur Zusammenführung der
Universität Karlsruhe und der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH
im Karlsruher Institut für Technologie (KIT)«. Zur
Debatte stand dabei, ob die neu geschaffene Institution eine
sogenannte Zivilklausel erhalten soll, in der der Verzicht auf jede
Form militärisch relevanter Forschung festgeschrieben ist.
Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) äußerte
sich hierzu ...
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