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14.12.2010

Anhaltender Rechtsbruch

Krieg und Besatzung in Afghanistan verstoßen gegen die UN-Charta, den NATO-Vertrag, die Genfer Konventionen und das Grundgesetz

Von Gregor Schirmer
Erstens. Es es gibt zwar bis heute noch keine allgemein anerkannte und verbindliche Definition von »Terrorismus«. Aber es steht wohl außer Zweifel: Die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA waren ein schweres Verbrechen sowohl nach dem innerstaatlichen Recht der Vereinigten Staaten von Amerika als auch nach den damals gültigen Normen des Völkerrechts. Dieses Verbrechen hätte auf der internationalen Ebene mit den im Völkerrecht vorgesehenen Mitteln der Zusammen...

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