Zum Inhalt der Seite
18.11.2010

Nur zwei Drittel von Hartz IV

Bundesregierung gibt zu: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig

Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung hat bestätigt, daß das Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. In ihrer Antwort auf eine große Anfrage der Linksfraktion führt sie aus, daß die Berechnung der Grundsicherung bislang »auf der Grundlage von Kostenschätzungen« erfolgt. Dies entspreche aber »nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts« zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze vom Februar dieses Jahres. Die Richter hatten in ihrem Urteil die Praxis verw...

Artikel-Länge: 3593 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90