18.11.2010
Nur zwei Drittel von Hartz IV
Bundesregierung gibt zu: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist verfassungswidrig
Von Ulla Jelpke
Die Bundesregierung hat bestätigt, daß das
Asylbewerberleistungsgesetz verfassungswidrig ist. In ihrer Antwort
auf eine große Anfrage der Linksfraktion führt sie aus,
daß die Berechnung der Grundsicherung bislang »auf der
Grundlage von Kostenschätzungen« erfolgt. Dies
entspreche aber »nicht den Anforderungen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts« zur Ermittlung der
Hartz-IV-Regelsätze vom Februar dieses Jahres.
Die Richter hatten in ihrem Urteil die Praxis verw...
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