Zum Inhalt der Seite
02.09.2010

Zwangszölibat verhängt

Sex mit der Ehefrau kein Grund für Reiseerlaubnis. Northeimer Ausländerbehörde pocht bei irakischem Flüchtling auf Residenzpflicht

Von Max Eckart
Sex mit der Ehefrau? Das wäre ja noch schöner! Dafür gibt es von uns jedenfalls keine Reiseerlaubnis. – Mit der sogenannten Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden auf den jeweiligen Landkreis reduziert, können Behörden schon seit Jahren Flüchtlinge schikanieren. Als vorläufiger Gipfel der Ämterwillkür gegen reisewillige Asylbewerber erscheint ein am Mittwoch bekannt gewordenes Schreiben der Ausländerbehörde des Landkreises Northeim in Nie...

Artikel-Länge: 4028 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90