02.09.2010
Zwangszölibat verhängt
Sex mit der Ehefrau kein Grund für Reiseerlaubnis. Northeimer Ausländerbehörde pocht bei irakischem Flüchtling auf Residenzpflicht
Von Max Eckart
Sex mit der Ehefrau? Das wäre ja noch schöner! Dafür
gibt es von uns jedenfalls keine Reiseerlaubnis. – Mit der
sogenannten Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von
Asylsuchenden auf den jeweiligen Landkreis reduziert, können
Behörden schon seit Jahren Flüchtlinge schikanieren. Als
vorläufiger Gipfel der Ämterwillkür gegen
reisewillige Asylbewerber erscheint ein am Mittwoch bekannt
gewordenes Schreiben der Ausländerbehörde des Landkreises
Northeim in Nie...
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