Das vier Jahre laufende Verfahren gegen den Berliner
Soziologen Andrej Holm wurde eingestellt. Das bestätigte Holms
Rechtsanwältin Christina Clemm am Montag auf Nachfrage von
junge Welt. Seit 2006 hatte die Bundesanwaltschaft (BAW)
gegen den Wissenschaftler wegen Mitgliedschaft in der
linksradikalen »militanten gruppe« ermittelt. Der
Verdacht, daß Holm der »mg« angehöre, habe sich
letztlich nicht erhärtet, begründete die Behörde
ihre Entscheidung. »Zu dieser Erkenntnis hätte die BAW
bereits vor drei Jahren kommen können«, kritisierte
Strafverteidigerin Clemm. Die Ausführungen der Ankläger
seien fast gleichlautend mit der Begründung des
Bundesgerichtshofes (BGH) vom Oktober 2007. Damals hatten die
Richter den Haftbefehl gegen Holm aufgehoben und das mit mangelnden
Beweisen erklärt. »Die BAW wußte genau, daß sie
ihre Vorwürfe niemals belegen kann, wollte sich aber die
Option offenlassen, meinen Mandanten weiter zu observieren«,
erklärte Clemm.
Tatsächlich wurden Holm und sein Umfeld jahrelang
ausgeforscht. Spezialisten des Bundeskriminalamtes hörten
Telefongespräche ab, installierten Abhörgeräte in
der Wohnung und beschatteten den Soziologen auch außerhalb
seiner vier Wände. Hintergrund der Aktion: Holm, der an der
Berliner Humboldt-Universität zum Thema Stadtentwicklung
forscht, hatte in seinen Veröffentlichungen Fachvokabular, wie
»Gentrifizierung« verwendet. Der Begriff, so die BAW,
taucht auch in den Bekennerschreiben der »mg« auf. Die
Gruppe hatte sich von 2001 bis zu ihrer Selbstauflösung 2009
zu etwa 25 Anschlägen auf öffentliche und private
Einrichtungen bekannt.
Zuletzt verurteilte das Berliner Kammergericht im Oktober 2009 drei
Kriegsgegner zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wegen
Mitgliedschaft in der Untergrundtruppe und einem versuchten
Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge.
Mit einem der Verdächtigen hatte sich Holm Anfang 2007
getroffen. Unter »konspirativen Umständen«, wie es
im BKA-Bericht heißt. Holm habe sich über ein anonymes
Internetprogramm verabredet und hatte bei Treffen sein Mobiltelefon
nicht dabei. »Dies entspricht der Gepflogenheit der
linksextremistischen Szene zu Zwecken der Konspiration«,
notierten die Staatsschützer. Zudem habe Holm als
Hochschulmitarbeiter Zugang zu Bibliotheken, die er
unauffällig zu Recherchen nutzen könne und sei
intellektuell in der Lage, die anspruchsvollen Texte der
»mg« zu verfassen. Am 31. Juli 2007 wurde der
Wissenschaftler verhaftet. Erst Ende August 2007 ordnete der BGH
eine Haftaussetzung an, weil kein »dringender
Tatverdacht« bestehe. Dem folgte nun auch die
Bundesanwaltschaft. Doch neben Holm gerieten in den vergangenen
vier Jahren Hunderte weitere Menschen ins Visier der Fahnder. Man
werde jetzt mögliche Entschädigungsansprüche
prüfen, erklärte Anwältin Clemm gestern. Erst im
März hatte der BGH die Überwachungsmaßnahmen von BKA
und Verfassungsschutz gegen drei angebliche
»mg«-Mitglieder für rechtswidrig erklärt.
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