06.03.2010
»Ausländer raus« im Zusammenhang sehen
Bundesverfassungsgericht stärkt Neonazis. Karlsruher Richter heben Urteile wegen Volksverhetzung auf
Nur weil jemand »Ausländer raus« skandiert, ist er
noch lange kein Volksverhetzer. Dieser Auffassung sind zumindest
die Verfassungsrichter aus Karlsruhe. Sie hoben am Freitag ein
Urteil gegen drei Neofaschisten des »Augsburger
Bündnisses – Nationale Opposition« auf, weil es
das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletze.
Die Männer hatten im Juni 2002 Plakate mit der Aufschrift
»Aktion Ausländerrückführung – Für
ein lebenswertes deutsches Augsburg« aufgeh...
Artikel-Länge: 2164 Zeichen


