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06.03.2010

»Ausländer raus« im Zusammenhang sehen

Bundesverfassungsgericht stärkt Neonazis. Karlsruher Richter heben Urteile wegen Volksverhetzung auf

Nur weil jemand »Ausländer raus« skandiert, ist er noch lange kein Volksverhetzer. Dieser Auffassung sind zumindest die Verfassungsrichter aus Karlsruhe. Sie hoben am Freitag ein Urteil gegen drei Neofaschisten des »Augsburger Bündnisses – Nationale Opposition« auf, weil es das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletze. Die Männer hatten im Juni 2002 Plakate mit der Aufschrift »Aktion Ausländerrückführung – Für ein lebenswertes deutsches Augsburg« aufgeh...

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