17.02.2010
Noch nicht tarifmächtig
Landesarbeitsgericht: FAU darf weiterhin nicht zu Boykott des Babylon-Kinos aufrufen
Von Jörn Boewe
Ein partieller Rückschlag für die Freie Arbeiterinnen-
und Arbeiter-Union (FAU): Das Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg hat am Dienstag eine einstweilige Verfügung
gegen deren »Allgemeines Syndikat Berlin«
bestätigt. Das Arbeitsgericht Berlin hatte der FAU in erster
Instanz am 7. Oktober 2009 untersagt, zum Boykott gegen die
»Neue Babylon Berlin GmbH« aufzurufen, die das
traditionsreiche Babylon-Kino am Rosa-Luxemburg-Platz betreibt. Mit
der Kampfmaßnahme hatte...
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