12.02.2010
Mit der Menschenwürde nicht vereinbar
Flüchtlingsrat Berlin: Auch Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig
Von Christian Linde
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) zu den
Regelsätzen von Hartz IV leitet sich aus dem Grundgesetz ein
Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum ab. Ein
entsprechender Betrag ist in einem transparenten Verfahren
realitätsgerecht auf Grundlage verläßlicher Zahlen
zu ermitteln. Die Leistungen dürfen demnach nicht auf einer
willkürlichen Berechnungsgrundlage beruhen. Genau dies ist
jedoch beim 1993 eingeführten Asylbewerberleistungsgesetz...
Artikel-Länge: 3371 Zeichen


