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11.02.2010

Knackpunkt Regelsatzhöhe

Standpunkt. Das Bundesverfassungsgericht bemängelt lediglich die Berechnungsart des ­soziokulturellen Existenzminimums. Dessen Bemessung ist nur realistisch, wenn es gleichzeitig einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt

Von Christoph Butterwegge
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Regelsätze bei Hartz IV (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld) für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und die Bundesregierung verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine Neuberechnung vorzunehmen und bis dahin nötigenfalls einmalige Beihilfen zu gewähren, um Hilfebedürftigen durch Deckung ihrer Sonderbedarfe eine menschenwürdige Existenzsicherung zu gewährleisten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht...

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