Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den
Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder ist ein
Paukenschlag. In die Freude über das wegweisende Urteil mischt
sich jedoch auch Besorgnis. Das oberste Gericht wird zunehmend zum
Ausputzer für Politik, die unfähig und unwillig ist, das
Grundgesetz als Maßstab des eigenen Handelns
anzuerkennen.
Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat mißachten seit
Jahren ihre verfassungsrechtlichen Pflichten. Insbesondere seit
2001 versäumen sie es, das gesamte gesetzgeberische Handeln an
der Verfassung auszurichten. Immer wieder haben Exekutive und
Legislative in den vergangenen Jahren versucht, die Grenzen des im
Rahmen des Grundgesetzes Machbaren bis zum letzten
auszureizen.
Auf diese ignorante Haltung hat das BVerfG bislang insbesondere im
Bereich der Sicherheitsgesetzgebung reagiert. Mehrfach
erklärten die obersten Richter im Bundestag verabschiedete
Gesetze als verfassungswidrig – prominentes Beispiel ist das
Flugsicherheitsgesetz. Mit Verweis auf die Würde des Menschen
kippten sie das Vorhaben, von Terroristen gekaperte Flugzeuge
schlicht abzuschießen. Noch anhängig sind Klagen zur
Vorratsdatenspeicherung und zum BKA-Gesetz. Auch hier kann man mit
einer Niederlage für Regierung und Parlament rechnen.
Mit der gestrigen Entscheidung hat das BVerfG den Bereich der
Freiheitsrechte verlassen. Das Gericht hat sich als Verteidiger
dieses Prinzips erwiesen. Es hat das Sozialstaatsprinzip
konkretisiert und somit gestärkt. Die Hartz-Regelungen
erfüllen laut Urteil »nicht den verfassungsrechtlichen
Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums«. Damit argumentieren die Richter, wie
bereits im Fall des Flugsicherheitsgesetzes, mit Art. 1 Abs. 1 des
Grundgesetzes. Hierin steht: »Die Würde des Menschen ist
unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung
aller staatlichen Gewalt.« Das Gericht stellt fest, daß
die Hartz-IV-Regelungen gegen das Kernprinzip unserer Verfassung
verstoßen.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung nunmehr
unmißverständlich einen durchsetzbaren Anspruch auf die
staatliche Gewährleistung eines Mindestmaßes an Teilhabe
am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben
festgelegt. Das stärkt das in den vergangenen Jahren unter
Beschuß geratene Sozialstaatsprinzip. Hierfür war es
höchste Zeit.
Dennoch wäre ein Bekenntnis zum Sozialstaatsgebot eigentlich
Aufgabe des Parlaments. Die Fraktion Die LINKE fordert deshalb die
Festschreibung und konkrete Ausgestaltung sozialer Grundrechte im
Grundgesetz. Auf diese Weise könnte das Sozialstaatsprinzip
dauerhaft vor politischen Angriffen geschützt werden. Wenn das
Parlament seine Aufgaben ernst nimmt, überläßt es
diese Aufgabe nicht weiterhin den Karlsruher Richtern.
Wolfgang Nescovic ist Richter am Bundesgerichtshof ( a. D.) und
rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion im Bundestag