10.02.2010
Unverfügbares Recht
Dokumentiert. Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Urteil vom 9. Februar 2010: Regelleistungen nach SGB II (»Hartz-IV-Gesetz«) sind nicht grundgesetzkonform
Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die
seit 2005 geltenden »Hartz IV«-Regelsätze für
Erwachsene und Kinder für verfassungswidrig erklärt. Die
gesetzlichen Vorschriften genügten nicht dem Grundrecht auf
Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Wir dokumentieren das Urteil im vollen Wortlaut. (jW)
I. Sachverhalt
1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (sog.
»Hartz-IV-Gesetz«) führte...
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