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10.02.2010

Unverfügbares Recht

Dokumentiert. Bundesverfassungsgericht erklärt in seinem Urteil vom 9. Februar 2010: Regelleistungen nach SGB II (»Hartz-IV-Gesetz«) sind nicht grundgesetzkonform

Am Dienstag hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die seit 2005 geltenden »Hartz IV«-Regelsätze für Erwachsene und Kinder für verfassungswidrig erklärt. Die gesetzlichen Vorschriften genügten nicht dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Wir dokumentieren das Urteil im vollen Wortlaut. (jW) I. Sachverhalt 1. Das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (sog. »Hartz-IV-Gesetz«) führte...

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