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Gericht kassiert Mindestlohn
Leipzig. Die großen privaten Briefzustellunternehmen PIN Mail
AG und die deutschen Tochterunternehmen des holländischen
TNT-Konzerns sowie der Bundesverband der
Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) müssen den gesetzlichen
Mindestlohn zwischen 8,40 und 9,80 Euro nicht zahlen. Das geht aus
einem Urteil hervor, das das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag
in Leipzig verkündete. Der Mindestlohn für
Briefdienstleister war Ende 2007 beschlossen worden und galt seit
Anfang 2008. (AFP/apn/jW)
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