Die Ströme von Arbeitslosen werden von Staats wegen gelenkt – in Wartesäle, in Schlangen vor Büroräumen, in Disziplinierungsmaßnahmen etc. (Nürnberger Arbeitsamt 15.3.2006)
Foto: Erich Malter/Erlangen
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Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in
Europa gibt. (…). Deutschland neigt dazu, sein Licht unter
den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man
eigentlich tun kann. Wir haben also einen funktionierenden
Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben dafür gesorgt,
daß wir bei der Zahlung von Unterstützung Anreize
dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr, sehr stark in den Vordergrund
stellen«, so die Worte des damaligen Bundeskanzlers Gerhard
Schröder (SPD) auf dem World Economic Forum in Davos am 28.
Januar 2005.
Während seiner Regentschaft und der des
»grünen« Außenministers Joseph Fischer
wurden verschiedene elementare Verstellungen der politischen
Koordinaten vorgenommen, deren Rechtmäßigkeit bislang
keiner eingehenden Prüfung unterzogen wurde: die
»Enttabuisierung des Militärischen«, die
Privatisierung der deutschen Infrastruktur, die Deregulierung der
Wirtschaft und die Agenda 2010. Vermutlich wird es aber zu einer
nachträglichen juristischen Untersuchung der Legitimation des
Einsatzes der Bundeswehr im Kosovo – die, wie sich
herausstellte, auf Konstrukten wie dem Hufeisenplan beruhte und
mindestens so fragwürdig sind wie die Begründung für
den Einmarsch der NATO in den Irak – in Deutschland nicht
kommen. Gleichfalls zeigen bislang eher US-amerikanische denn
deutsche Gerichte ein Interesse daran, die dubiosen
Private-Public-Partnership-Geschäfte rückgängig zu
machen.
Jedoch steht zumindest eine rechtliche Nachjustierung der
skrupellos durch Parlament und Bundesrat gepeitschten
Hartz-IV-Reformen in Aussicht. Denn nachdem im vergangenen Jahr das
Bundessozialgericht die Regelleistungen für Kinder für
nicht verfassungskonform erklärte, liegt diese Frage nun dem
Bundesverfassungsgericht vor. Karlsruhe hatte schon im Jahr 2007
die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern in JobCentern
und Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig
erklärt und bereits erste Zweifel an den Hartz-IV-Sätzen
für Kinder angemeldet.
Dieser vermutlich verfassungsrechtliche Wahnsinn hat jedoch
ökonomische und politische Methode. Sehr abstrakt mit Karl
Marx gesprochen reagierte »Rot/Grün« mit den
Hartz-IV-Reformen auf folgendes Dilemma: Da sich der Wert der
über den Markt unkoordiniert getauschten Waren durch die darin
durchschnittlich enthaltene notwendige Arbeitszeit bemißt,
können Produkte, in denen weniger Arbeitszeit verausgabt wird,
kostengünstiger konkurrieren. Dieser Vorgang führt zu
einer zunehmenden Ersetzung der menschlichen Arbeitskraft durch
Technologie, also zu Arbeitslosigkeit (die nur dann
zurückgenommen werden kann, wenn sich das Kapitalwachstum
schneller erhöht als die Produktivität). Steigende
Arbeitslosigkeit mindert wegen des damit verbundenen
Kaufkraftmangels die Nachfrage nach den produzierten Gütern,
weshalb sich Unternehmen jenseits des Mittelstandes andere
Anlagemöglichkeiten als die Produktion suchen.
Und im Gegensatz zu den Finanzspekulationen erweist sich hier
bislang die Enteignung der Sozialsysteme durch ihre Privatisierung
als ein sicheres Milliardengeschäft. Überdies wird durch
das Erodieren der kompensatorischen Sicherungssysteme für die
abhängig Beschäftigten ein Bedrohungsszenario geschaffen,
mit dem diese zu Zugeständnissen in punkto Lohn, Arbeitszeit,
Rechtssicherheit erpreßt werden, was man dann
»Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarkts«
nennt. Während der Bedarf an Erwerbsarbeit, die für das
Kapital verwertbar ist, durch Verwissenschaftlichung und
Rationalisierung vor allem im produktiven Bereich drastisch
abnimmt, bleibt jedoch im privaten und öffentlichen Bereich
das Bedürfnis nach gesellschaftlich notwendiger Arbeit, die
nicht dem Kapitalverwertungsprozeß dient, gleich. Der
öffentliche Zweig muß diese Arbeit durch den
Rückzug des Staates aus dem Sozialbereich (mit der
Begründung der »leeren Kassen«) und das Einfrieren
der Anteile der sogenannten Arbeitgeber vorwiegend aus den
Beiträgen der sogenannten Arbeitnehmer finanzieren. Diese
Beiträge nehmen aber wegen der steigenden Arbeitslosigkeit
immer mehr ab. Trotzdem bleibt diese Arbeit gesellschaftlich
unabdingbar, weshalb man versucht, mit den Hartz-IV-Reformen diesen
gordischen Knoten im Sinne des Neoliberalismus so zu durchschlagen,
daß Menschen durch eine politisch gewollte Notlage zu einer
Arbeit gezwungen werden, ohne dafür eine adäquate
Entlohnung zu bekommen.
Diese Politik führt für die abhängig
Beschäftigten zu mannigfach negativen Konsequenzen. Denn
erstens entsteht mit den Ein-Euro-Jobs eine politisch gewollte
Entwertung und Entrechtlichung der Lohnarbeit im Sozialbereich, in
dem geschulte Arbeitskräfte auf einmal mit ungelernten
Billiglohnkräften konkurrieren müssen. Entweder
akzeptieren diese schlechtere Arbeitsbedingungen oder sie werden
durch Ein-Euro-Jobber ersetzt. Zweitens leiden die
Beschäftigten, welche gezwungen sind, Sozialleistungen in
Anspruch zu nehmen, unter der zunehmenden Entprofessionalisierung
der damit verbundenen Arbeit. Und drittens werden genau die
Menschen, die vorher aus den Normalarbeitsverhältnissen
gedrängt worden sind, als Hartz-IV-Bezieher in
Niedriglohnverhältnisse gezwungen, die in keiner Weise ihrer
Qualifizierung entsprechen müssen und mit denen sie sich vor
allem auch auf für sie ungünstigem rechtlichen Terrain
befinden.
Argen unter »Sparzwang«
Dazu mußten jedoch erst einmal die Parameter des Sozialstaats
von welfare auf workfare umgestellt werden: Das im
Sozialstaatsgebot unserer Verfassung formulierte Recht auf
Grundsicherung und Notfallvorsorge im Fall von Arbeitslosigkeit
wurde durch ein Prinzip ersetzt, nach dem staatliche
Niedrigstleistungen erst dann gewährt werden, wenn im Gegenzug
dazu eine Tätigkeit erbracht wird. Dies wurde wesentlich
dadurch bewerkstelligt, daß man den in JobCentern und Argen
zusammengelegten Arbeits- und Sozialämtern den Sachzwang des
Sparens politisch auferlegte. Im Jahr 2008 mußten z.B. von
den »passiven Leistungen« 6,5 Prozent, im Krisenjahr
2009 immerhin noch drei Prozent eingespart werden.
Das bedeutet, daß jedes JobCenter, jedes Team, jeder einzelne
Mitarbeiter nicht nur eine gewisse Mindestmenge an Fällen
abarbeiten muß, sondern auch noch angehalten ist, die
Sparvorgaben einzuhalten. Somit verursacht jede gewährte
Unterstützung für einen Arbeitslosen unangenehme Kosten
im eigenen Haushalt und da in den Behörden inzwischen
Controller tätig sind, welche die Kosten durchkämmen und
gegebenenfalls Entscheidungen monieren, bei denen die jeweilige
Behörde aus betriebswirtschaftlichen Gründen anders
hätte handeln sollen, versuchen die JobCenter von vornherein,
so wenig Geld wie möglich auszugeben. In dem aktuellen
wirtschaftlichen Zyklus, in dem die Menschen nicht mehr in den
ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, werden die
Sparvorgaben vorrangig umgesetzt, indem berechtigte Leistungen von
den JobCentern solange wie möglich nicht bearbeitet und dann
eigenmächtig abgelehnt werden, so daß sich die
Anerkennung der Leistung über einen größeren
Zeitraum hinweg verzögert.
Hier haben die chronisch unterbesetzten JobCenter, deren
Mitarbeiter oftmals mehr als doppelt so viele
»Fälle« bearbeiten müssen wie
ursprünglich vorgesehen, Finten und Schliche entwickelt. So
haben mittlerweile einzelne JobCenter beim Erstantrag auf
Arbeitslosengeld II die Formulare für die Bestätigung des
Eingangs dergestalt modifiziert, daß damit zwar beurkundet
wird, man hätte den Antrag abgegeben, es wird jedoch nicht
bestätigt, ob man die erforderlichen Unterlagen
vollständig abgegeben hat. Somit wird die Gewährung des
Arbeitslosengeldes verzögert, weil das jeweilige JobCenter in
der Regel erst dann über einen Antrag entscheidet, wenn
nachweislich die Unterlagen komplett vorliegen. Auch besteht
für die JobCenter mit der unglücklichen Aufteilung des
ehemaligen Bundessozialhilfegesetzes in unterschiedliche
Sozialgesetzbücher die Möglichkeit, sich für
Menschen, die durch das Raster der verschiedenen
Sozialgesetzbücher fallen, oder deren Einordnung unklar ist,
nicht zuständig zu erklären. Es werden also unklare
Bestimmungen in und zwischen den einzelnen Sozialgesetzbüchern
so ausgelegt und gehandhabt, daß sie zum Nachteil der
Betroffenen gehen.
Weiter ist es nicht ratsam, gegebenenfalls den Widerspruch gegen
ein Sanktionsverfahren – worauf gleich näher eingegangen
wird – auf dem Postweg dem JobCenter zukommen zu lassen, da
hier immer wieder Schreiben schlicht und einfach verschwinden. Am
besten ist es, man läßt sich den Eingang des Schreibens
schriftlich bestätigen oder nimmt einen Zeugen mit, der
aussagen kann, daß man das Schriftstück in den
Hauspostkasten des Jobcenters geworfen hat. Ein weiterer Weg, um
Kosten bei den JobCentern einzusparen, ist die soeben angesprochene
Sanktionierung der ALG-II-Empfänger.
Üble Praxis der Jobcenter
Für einige Hartz-IV-Bezieher beginnt dann erzwungenermaßen die Suche nach Verwertbarem in Mülltonnen und Papierkörben (Essen, 20.5.2008)
Foto: AP
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Sanktionen werden dann ausgesprochen, wenn der Langzeitarbeitslose
sich den Anweisungen der JobCenter widersetzt; sie können
zehn-, 30-, 60-, 90- und (bei unter 25jährigen) 100prozentige
Kürzungen des Regelsatzes beinhalten. Im Jahr 2008 wurden
780000 Menschen durch diese Maßnahmen massiv unter das
Existenzminimum gedrückt. Denn meistens werden die Sanktionen
pauschal für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesprochen,
während der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt,
so daß sich ein Verfahren über Monate hinziehen kann und
der Hartz-IV-Bezieher für diese Zeit versuchen muß, ohne
das dringend benötigte Geld auszukommen.
Mit der kompletten Streichung des Geldes fallen auch Gelder
für Wohnkosten und Sozialversicherung weg. Eine allgemeine
Regelung zur Verhinderung von Hunger und Totalverarmung wurde hier
vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weswegen eine dramatische
Verschlechterung der Lebensbedingungen vorprogrammiert ist. Wenn
etwa die Beiträge zur Krankenversicherung nicht entrichtet
werden, existiert eine Nachversicherungsfrist von vier Wochen.
Danach wird auf eine Art Grundversicherung für Notfälle
umgestellt. Um erneut in den Genuß der Krankenversicherung zu
gelangen, müssen dann zuerst die fehlenden Beiträge
gezahlt werden. Das Berliner Aktionsbündnis Sozialproteste
geht davon aus, daß sich rund ein Fünftel der
Hartz-IV-Bezieher auch bei Gewährung des Regelsatzes
rezeptfreie Medikamente nicht mehr leisten kann.
Entgegen dem landläufigen Klischée vom
Hartz-IV-Bezieher als arbeitsunwilligem Parasiten beruht die
Mehrzahl der Sanktionen nicht auf Arbeitsverweigerung, sondern auf
Meldeversäumnissen, die in der Hauptsache nicht auf die
Schlampigkeit der Hartz-IV-Bezieher, sondern auf die
merkwürdige Einladepraxis der JobCenter
zurückzuführen sind. So kann es für einen
Hartz-IV-Bezieher zu einem Problem werden, wenn er wegen Krankheit
einen Termin beim JobCenter nicht wahrnehmen kann. Denn innerhalb
des JobCenters kann es bis zu sechs Tagen dauern, bis die
Krankmeldung beim zuständigen Sachbearbeiter landet, der dann
gegebenenfalls bereits wegen Nichteinhaltung des Termins eine
Sanktion ausgesprochen hat. Überdies akzeptieren nicht alle
JobCenter die üblichen Krankschreibungen, sondern fordern ein
ärztliches Attest für Bettlägrigkeit, die wiederum
Ärzte üblicherweise nicht ausstellen. Oder es kann
passieren, daß sich, während der Langzeitarbeitslose zu
einem Vorstellungsgespräch in eine 100 Kilometer entfernte
Stadt reist, der zuständige Sachbearbeiter telefonisch meldet
und kurzfristig einen Besuch des JobCenters anberaumt, den dieser
selbstverständlich nicht einhalten kann, was trotzdem mit
Geldentzug belegt wird.
Der zweithäufigste Grund, den Arbeitslosengeld-II-Bezug zu
kürzen, sind Verstöße gegen die
Eingliederungsvereinbarung. Ein solches Schriftstück ist dazu
gedacht, daß Hartz-IV-Bezieher und JobCenter ihre jeweiligen
Rechte und Pflichten schriftlich fixieren. Allerdings ist es
hierbei üblich, daß dem Arbeitslosen ein fertiges Papier
zur sofortigen Unterschrift ausgehändigt wird, welches mit
verwirrenden Textbausteinen versehen ist. Es werden darin Teile des
komplizierten Sozialgesetzbuches mit »Copy & Paste«
einfach eingefügt. Das Textfeld, in dem die Bemühungen
des ALG-II-Beziehenden angegeben werden sollen, ist nicht selten
ein Sammelsurium aus solchen Textbausteinen, die an dieser Stelle
vollkommen fehl am Platze sind, den Leser nur durcheinanderbringen
und von den eigentlichen wichtigen Sachverhalten ablenken, die zur
Unterschrift vorliegen (für die es im Grunde sogar eine
juristische Beratung bräuchte, um festzustellen, ob die
fixierten Pflichten überhaupt rechtmäßig
sind).
Nichtsdestotrotz steht dann am Ende der Eingliederungsvereinbarung
ein Passus wie »Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir
besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen
wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der
Eingliederungsvereinbarung einverstanden (…) und verpflichte
mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten.« In
diesem Papier können auch Auflagen formuliert sein, die massiv
zuungunsten des Hartz-IV-Beziehers gehen. Es ist z.B. möglich,
daß dem Langzeitarbeitslosen auferlegt wird, im Monat 20
Bewerbungen zu verschicken, obgleich er nur für fünf
Bewerbungen eine Aufwandsentschädigung erstattet bekommt. Das
Dilemma: Verweigert hier der stutzig gewordene Erstantragsteller
die Unterschrift, stellt dies einen Sanktionsgrund dar. Wird die
Eingliederungsvereinbarung aber unterschrieben, und der Arbeitslose
verschickt in einem Monat zwei Bewerbungen zu wenig, kann er
ebenfalls sanktioniert werden. Rund ein Fünftel aller
Sanktionen werden aufgrund nicht erfüllter Pflichten aus der
Eingliederungsvereinbarung verhängt.
Skrupellose »Trägerfirmen«
An dritter Stelle der Sanktionsgründe steht die Weigerung,
einen Ein-Euro-Job anzunehmen, die mittlerweile wesentlich durch
»Trägerfirmen« vermittelt werden. Diese
kommerziellen Unternehmen verwalten die »Kunden«
anstelle der JobCenter und kassieren bei erfolgreicher Vermittlung
in Ein-Euro-Jobs nicht unbeträchtliche Kopfpauschalen und
»Mehraufwandsentschädigungen«, wobei der
Hartz-IV-Bezieher aus der Arbeitslosenstatistik fällt. Da die
Träger untereinander um die Gelder konkurrieren müssen,
sind sie weniger daran interessiert, Langzeitarbeitslose durch
sinnvolle Beschäftigungen dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt
zu reintegrieren, als mit möglichst geringem organisatorischen
Aufwand einen optimalen ökonomischen Nutzen zu erzielen. Da
Folgeaufträge an den erfolgreicheren Jobvermittler gehen,
werden ausgerechnet jene Träger belohnt, welche die
Arbeitslosen am skrupellosesten in
Beschäftigungsverhältnisse bringen. Aus einer
ursprünglich qualitativ angedachten Vermittlung ist somit ein
Massengeschäft geworden.
Daß sich hierbei die Träger, die unter keinerlei
Kontrolle stehen, wenig um die gesetzlichen Bestimmungen scheren
und auf ihre Klienten nicht unwesentlichen Druck ausüben, ist
vermutlich politisch kalkuliert. Hinzu kommt, daß im Falle
einer Krankschreibung die Kompetenzen der einzelnen Institutionen
für den Hartz-IV-Bezieher ungeklärt sind und er erst
einmal herausfinden muß, an wen er die Krankschreibung
schicken soll. Es kann auch vorkommen, daß Ein-Euro-Jobber
Privatgärten von Wohlhabenden betreuen müssen, wenn der
Träger der Auffassung ist, daß das Grundstück ein
wertvolles Gemeingut darstellt. Am Ende ist es für die
Trägerfirmen günstiger, wenn nicht sie, sondern die
»Arbeitgeber« den Bewerber ablehnen, auch wenn dies
für letzteren (da auch fehlende
»Arbeitswilligkeit« ein Strafbestand ist und bereits
ein nach Sicht des »Arbeitsgebers« fehlerhaftes
Bewerbungsverhalten zu monetären Einbußen führen
kann) potentiell mit Sanktionen verbunden ist. Es existieren
also gute Gründe, einen Ein-Euro-Job abzulehnen, auch wenn
dies mit Sanktionen belegt wird.
Verfassungswidrige Notlage
Wird ein Hartz-IV-Bezieher sanktioniert, ist es für ihn nahezu
unmöglich, direkt Kontakt mit seinem Sachbearbeiter
aufzunehmen. Er oder sie muß probieren, entweder über
das Callcenter Kontakt aufzunehmen und kann dann mit einigem
Glück und nach einiger Zeit in der Telefonwarteschleife einen
Termin ausmachen, wobei es passieren kann, daß man bis zu 14
Tage auf das Gespräch warten muß. Oder der Arbeitslose
begibt sich in den Eingangsbereich des JobCenters und reiht sich in
die lange Schlange ein, um nach entsprechender Zeit vorgelassen zu
werden. Wenn er nun angesichts der drängenden Situation
ungeduldig wird, kann es sehr schnell passieren, daß er vom
Sicherheitspersonal nach draußen geleitet wird.
Sollte der persönliche Kontakt zum zuständigen
Sachbearbeiter nicht zustande kommen oder dieser sich uneinsichtig
zeigen, bleibt der juristische Weg des Widerspruchsverfahrens. Im
Jahr 2008 wurde den Klägern zu 41 Prozent zumindest zum Teil
Recht gegeben und von den abschließend erledigten Klagen
waren wiederum 65 Prozent wenigstens teilweise erfolgreich. Da
jedoch die Widersprüche, wie bereits erwähnt, keine
aufschiebende Wirkung besitzen, kann es aufgrund der Unterbesetzung
der JobCenter und der Widerspruchsstellen sowie der mangelhaften
Qualifikation der Mitarbeiter Monate dauern, bis diese bearbeitet
werden. Und auch bei einem erfolgreichen Widerspruch passiert es
mitunter, daß die JobCenter die Urteile nicht umsetzen und
der Hartz-IV-Bezieher als Kläger gezwungen ist, die
Einrichtung wegen unterlassener Zahlung nochmals zu
verklagen.
Es bleibt abzuwarten, ob mit der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts über die Regelsätze die Rechte
und Bezüge von Hartz-IV-Beziehern nachhaltig gestärkt
werden. Bislang hat sich die politische Klasse von den Problemen,
die Langzeitarbeitslosen aus der veränderten Gesetzgebung
erwachsen, unbeeindruckt gezeigt. Es gibt auch keine politisch
initiierte Forschung zu diesem Thema. Vermutlich hat man sich
entschieden, die Probleme auszusitzen oder erst nach massivem
juristischen Einspruch überhaupt wahrzunehmen. Anscheinend
wurden hier Gesetze beschlossen, deren Verfassungswidrigkeit von
der Politik sehenden Auges in Kauf genommen wird.
Sollte das Verfassungsgericht zu dem Urteil gelangen, daß
diese zurückgenommen oder korrigiert werden müssen,
könnte es wieder ein paar Jahre dauern, bis dieser
Beschluß in die Tat umgesetzt wird. Da weder ein
Schadensersatz für die betroffenen Bürger vorgesehen ist
noch die für den absichtlichen Verfassungsbruch
verantwortlichen Politiker juristisch zur Rechenschaft gezwungen
werden und deshalb mit keinerlei Konsequenzen rechnen müssen,
werden Formen dieser politisch gewollten Rechtsbeugungspraxis wohl
weiter bestehen bleiben. Für die Bürger besteht demnach
außerdem die Gefahr, ohne eigenes Verschulden in eine
staatlich angeordnete verfassungswidrige Notlage zu geraten,
während Politiker, welche die Verfassung mit Füßen
treten, gegebenenfalls nach Abschluß ihrer politischen
Laufbahn für ihre den Lobbies dienliche Tätigkeit mit
einem Aufsichtsratsposten oder dergleichen belohnt werden.