05.01.2010 / Thema / Seite 10Inhalt

Finten und Schliche

Hintergrund. Fünf Jahre Hartz IV: Unter dem Druck der weiteren Kapitalproduktion in Krisenzeiten ­verschärft die politische und ökonomische Elite die Ausbeutung von Arbeitslosen

Von Reinhard Jellen
Die Ströme von Arbeitslosen werden von Staats wegen
gelenkt
Die Ströme von Arbeitslosen werden von Staats wegen gelenkt – in Wartesäle, in Schlangen vor Büroräumen, in Disziplinierungs­maßnahmen etc. (Nürnberger Arbeitsamt 15.3.2006)
Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. (…). Deutschland neigt dazu, sein Licht unter den Scheffel zu stellen, obwohl es das Falscheste ist, was man eigentlich tun kann. Wir haben also einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben dafür gesorgt, daß wir bei der Zahlung von Unterstützung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr, sehr stark in den Vordergrund stellen«, so die Worte des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder (SPD) auf dem World Economic Forum in Davos am 28. Januar 2005.

Während seiner Regentschaft und der des »grünen« Außenministers Joseph Fischer wurden verschiedene elementare Verstellungen der politischen Koordinaten vorgenommen, deren Rechtmäßigkeit bislang keiner eingehenden Prüfung unterzogen wurde: die »Enttabuisierung des Militärischen«, die Privatisierung der deutschen Infrastruktur, die Deregulierung der Wirtschaft und die Agenda 2010. Vermutlich wird es aber zu einer nachträglichen juristischen Untersuchung der Legitimation des Einsatzes der Bundeswehr im Kosovo – die, wie sich herausstellte, auf Konstrukten wie dem Hufeisenplan beruhte und mindestens so fragwürdig sind wie die Begründung für den Einmarsch der NATO in den Irak – in Deutschland nicht kommen. Gleichfalls zeigen bislang eher US-amerikanische denn deutsche Gerichte ein Interesse daran, die dubiosen Private-Public-Partnership-Geschäfte rückgängig zu machen.

Jedoch steht zumindest eine rechtliche Nachjustierung der skrupellos durch Parlament und Bundesrat gepeitschten Hartz-IV-Reformen in Aussicht. Denn nachdem im vergangenen Jahr das Bundessozialgericht die Regelleistungen für Kinder für nicht verfassungskonform erklärte, liegt diese Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vor. Karlsruhe hatte schon im Jahr 2007 die Zusammenlegung von Arbeits- und Sozialämtern in JobCentern und Arbeitsgemeinschaften (Argen) für verfassungswidrig erklärt und bereits erste Zweifel an den Hartz-IV-Sätzen für Kinder angemeldet.

Dieser vermutlich verfassungsrechtliche Wahnsinn hat jedoch ökonomische und politische Methode. Sehr abstrakt mit Karl Marx gesprochen reagierte »Rot/Grün« mit den Hartz-IV-Reformen auf folgendes Dilemma: Da sich der Wert der über den Markt unkoordiniert getauschten Waren durch die darin durchschnittlich enthaltene notwendige Arbeitszeit bemißt, können Produkte, in denen weniger Arbeitszeit verausgabt wird, kostengünstiger konkurrieren. Dieser Vorgang führt zu einer zunehmenden Ersetzung der menschlichen Arbeitskraft durch Technologie, also zu Arbeitslosigkeit (die nur dann zurückgenommen werden kann, wenn sich das Kapitalwachstum schneller erhöht als die Produktivität). Steigende Arbeitslosigkeit mindert wegen des damit verbundenen Kaufkraftmangels die Nachfrage nach den produzierten Gütern, weshalb sich Unternehmen jenseits des Mittelstandes andere Anlagemöglichkeiten als die Produktion suchen.

Und im Gegensatz zu den Finanzspekulationen erweist sich hier bislang die Enteignung der Sozialsysteme durch ihre Privatisierung als ein sicheres Milliardengeschäft. Überdies wird durch das Erodieren der kompensatorischen Sicherungssysteme für die abhängig Beschäftigten ein Bedrohungsszenario geschaffen, mit dem diese zu Zugeständnissen in punkto Lohn, Arbeitszeit, Rechtssicherheit erpreßt werden, was man dann »Deregulierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarkts« nennt. Während der Bedarf an Erwerbsarbeit, die für das Kapital verwertbar ist, durch Verwissenschaftlichung und Rationalisierung vor allem im produktiven Bereich drastisch abnimmt, bleibt jedoch im privaten und öffentlichen Bereich das Bedürfnis nach gesellschaftlich notwendiger Arbeit, die nicht dem Kapitalverwertungsprozeß dient, gleich. Der öffentliche Zweig muß diese Arbeit durch den Rückzug des Staates aus dem Sozialbereich (mit der Begründung der »leeren Kassen«) und das Einfrieren der Anteile der sogenannten Arbeitgeber vorwiegend aus den Beiträgen der sogenannten Arbeitnehmer finanzieren. Diese Beiträge nehmen aber wegen der steigenden Arbeitslosigkeit immer mehr ab. Trotzdem bleibt diese Arbeit gesellschaftlich unabdingbar, weshalb man versucht, mit den Hartz-IV-Reformen diesen gordischen Knoten im Sinne des Neoliberalismus so zu durchschlagen, daß Menschen durch eine politisch gewollte Notlage zu einer Arbeit gezwungen werden, ohne dafür eine adäquate Entlohnung zu bekommen.

Diese Politik führt für die abhängig Beschäftigten zu mannigfach negativen Konsequenzen. Denn erstens entsteht mit den Ein-Euro-Jobs eine politisch gewollte Entwertung und Entrechtlichung der Lohnarbeit im Sozialbereich, in dem geschulte Arbeitskräfte auf einmal mit ungelernten Billiglohnkräften konkurrieren müssen. Entweder akzeptieren diese schlechtere Arbeitsbedingungen oder sie werden durch Ein-Euro-Jobber ersetzt. Zweitens leiden die Beschäftigten, welche gezwungen sind, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, unter der zunehmenden Entprofessionalisierung der damit verbundenen Arbeit. Und drittens werden genau die Menschen, die vorher aus den Normalarbeitsverhältnissen gedrängt worden sind, als Hartz-IV-Bezieher in Niedriglohnverhältnisse gezwungen, die in keiner Weise ihrer Qualifizierung entsprechen müssen und mit denen sie sich vor allem auch auf für sie ungünstigem rechtlichen Terrain befinden.

Argen unter »Sparzwang«

Dazu mußten jedoch erst einmal die Parameter des Sozialstaats von welfare auf workfare umgestellt werden: Das im Sozialstaatsgebot unserer Verfassung formulierte Recht auf Grundsicherung und Notfallvorsorge im Fall von Arbeitslosigkeit wurde durch ein Prinzip ersetzt, nach dem staatliche Niedrigstleistungen erst dann gewährt werden, wenn im Gegenzug dazu eine Tätigkeit erbracht wird. Dies wurde wesentlich dadurch bewerkstelligt, daß man den in JobCentern und Argen zusammengelegten Arbeits- und Sozialämtern den Sachzwang des Sparens politisch auferlegte. Im Jahr 2008 mußten z.B. von den »passiven Leistungen« 6,5 Prozent, im Krisenjahr 2009 immerhin noch drei Prozent eingespart werden.

Das bedeutet, daß jedes JobCenter, jedes Team, jeder einzelne Mitarbeiter nicht nur eine gewisse Mindestmenge an Fällen abarbeiten muß, sondern auch noch angehalten ist, die Sparvorgaben einzuhalten. Somit verursacht jede gewährte Unterstützung für einen Arbeitslosen unangenehme Kosten im eigenen Haushalt und da in den Behörden inzwischen Controller tätig sind, welche die Kosten durchkämmen und gegebenenfalls Entscheidungen monieren, bei denen die jeweilige Behörde aus betriebswirtschaftlichen Gründen anders hätte handeln sollen, versuchen die JobCenter von vornherein, so wenig Geld wie möglich auszugeben. In dem aktuellen wirtschaftlichen Zyklus, in dem die Menschen nicht mehr in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden können, werden die Sparvorgaben vorrangig umgesetzt, indem berechtigte Leistungen von den JobCentern solange wie möglich nicht bearbeitet und dann eigenmächtig abgelehnt werden, so daß sich die Anerkennung der Leistung über einen größeren Zeitraum hinweg verzögert.

Hier haben die chronisch unterbesetzten JobCenter, deren Mitarbeiter oftmals mehr als doppelt so viele »Fälle« bearbeiten müssen wie ursprünglich vorgesehen, Finten und Schliche entwickelt. So haben mittlerweile einzelne JobCenter beim Erstantrag auf Arbeitslosengeld II die Formulare für die Bestätigung des Eingangs dergestalt modifiziert, daß damit zwar beurkundet wird, man hätte den Antrag abgegeben, es wird jedoch nicht bestätigt, ob man die erforderlichen Unterlagen vollständig abgegeben hat. Somit wird die Gewährung des Arbeitslosengeldes verzögert, weil das jeweilige JobCenter in der Regel erst dann über einen Antrag entscheidet, wenn nachweislich die Unterlagen komplett vorliegen. Auch besteht für die JobCenter mit der unglücklichen Aufteilung des ehemaligen Bundessozialhilfegesetzes in unterschiedliche Sozialgesetzbücher die Möglichkeit, sich für Menschen, die durch das Raster der verschiedenen Sozialgesetzbücher fallen, oder deren Einordnung unklar ist, nicht zuständig zu erklären. Es werden also unklare Bestimmungen in und zwischen den einzelnen Sozialgesetzbüchern so ausgelegt und gehandhabt, daß sie zum Nachteil der Betroffenen gehen.

Weiter ist es nicht ratsam, gegebenenfalls den Widerspruch gegen ein Sanktionsverfahren – worauf gleich näher eingegangen wird – auf dem Postweg dem JobCenter zukommen zu lassen, da hier immer wieder Schreiben schlicht und einfach verschwinden. Am besten ist es, man läßt sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen oder nimmt einen Zeugen mit, der aussagen kann, daß man das Schriftstück in den Hauspostkasten des Jobcenters geworfen hat. Ein weiterer Weg, um Kosten bei den JobCentern einzusparen, ist die soeben angesprochene Sanktionierung der ALG-II-Empfänger.

Üble Praxis der Jobcenter

Für einige Hartz-IV-Bezieher beginnt dann
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Für einige Hartz-IV-Bezieher beginnt dann erzwungenermaßen die Suche nach Verwertbarem in Mülltonnen und Papierkörben (Essen, 20.5.2008)
Sanktionen werden dann ausgesprochen, wenn der Langzeitarbeitslose sich den Anweisungen der JobCenter widersetzt; sie können zehn-, 30-, 60-, 90- und (bei unter 25jährigen) 100prozentige Kürzungen des Regelsatzes beinhalten. Im Jahr 2008 wurden 780000 Menschen durch diese Maßnahmen massiv unter das Existenzminimum gedrückt. Denn meistens werden die Sanktionen pauschal für einen Zeitraum von drei Monaten ausgesprochen, während der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung besitzt, so daß sich ein Verfahren über Monate hinziehen kann und der Hartz-IV-Bezieher für diese Zeit versuchen muß, ohne das dringend benötigte Geld auszukommen.

Mit der kompletten Streichung des Geldes fallen auch Gelder für Wohnkosten und Sozialversicherung weg. Eine allgemeine Regelung zur Verhinderung von Hunger und Totalverarmung wurde hier vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weswegen eine dramatische Verschlechterung der Lebensbedingungen vorprogrammiert ist. Wenn etwa die Beiträge zur Krankenversicherung nicht entrichtet werden, existiert eine Nachversicherungsfrist von vier Wochen. Danach wird auf eine Art Grundversicherung für Notfälle umgestellt. Um erneut in den Genuß der Krankenversicherung zu gelangen, müssen dann zuerst die fehlenden Beiträge gezahlt werden. Das Berliner Aktionsbündnis Sozialproteste geht davon aus, daß sich rund ein Fünftel der Hartz-IV-Bezieher auch bei Gewährung des Regelsatzes rezeptfreie Medikamente nicht mehr leisten kann.

Entgegen dem landläufigen Klischée vom Hartz-IV-Bezieher als arbeitsunwilligem Parasiten beruht die Mehrzahl der Sanktionen nicht auf Arbeitsverweigerung, sondern auf Meldeversäumnissen, die in der Hauptsache nicht auf die Schlampigkeit der Hartz-IV-Bezieher, sondern auf die merkwürdige Einladepraxis der JobCenter zurückzuführen sind. So kann es für einen Hartz-IV-Bezieher zu einem Problem werden, wenn er wegen Krankheit einen Termin beim JobCenter nicht wahrnehmen kann. Denn innerhalb des JobCenters kann es bis zu sechs Tagen dauern, bis die Krankmeldung beim zuständigen Sachbearbeiter landet, der dann gegebenenfalls bereits wegen Nichteinhaltung des Termins eine Sanktion ausgesprochen hat. Überdies akzeptieren nicht alle JobCenter die üblichen Krankschreibungen, sondern fordern ein ärztliches Attest für Bettlägrigkeit, die wiederum Ärzte üblicherweise nicht ausstellen. Oder es kann passieren, daß sich, während der Langzeitarbeitslose zu einem Vorstellungsgespräch in eine 100 Kilometer entfernte Stadt reist, der zuständige Sachbearbeiter telefonisch meldet und kurzfristig einen Besuch des JobCenters anberaumt, den dieser selbstverständlich nicht einhalten kann, was trotzdem mit Geldentzug belegt wird.

Der zweithäufigste Grund, den Arbeitslosengeld-II-Bezug zu kürzen, sind Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung. Ein solches Schriftstück ist dazu gedacht, daß Hartz-IV-Bezieher und JobCenter ihre jeweiligen Rechte und Pflichten schriftlich fixieren. Allerdings ist es hierbei üblich, daß dem Arbeitslosen ein fertiges Papier zur sofortigen Unterschrift ausgehändigt wird, welches mit verwirrenden Textbausteinen versehen ist. Es werden darin Teile des komplizierten Sozialgesetzbuches mit »Copy & Paste« einfach eingefügt. Das Textfeld, in dem die Bemühungen des ALG-II-Beziehenden angegeben werden sollen, ist nicht selten ein Sammelsurium aus solchen Textbausteinen, die an dieser Stelle vollkommen fehl am Platze sind, den Leser nur durcheinanderbringen und von den eigentlichen wichtigen Sachverhalten ablenken, die zur Unterschrift vorliegen (für die es im Grunde sogar eine juristische Beratung bräuchte, um festzustellen, ob die fixierten Pflichten überhaupt rechtmäßig sind).

Nichtsdestotrotz steht dann am Ende der Eingliederungsvereinbarung ein Passus wie »Die Eingliederungsvereinbarung wurde mit mir besprochen. Unklare Punkte und die möglichen Rechtsfolgen wurden erläutert. Ich bin mit den Inhalten der Eingliederungsvereinbarung einverstanden (…) und verpflichte mich, die vereinbarten Aktivitäten einzuhalten.« In diesem Papier können auch Auflagen formuliert sein, die massiv zuungunsten des Hartz-IV-Beziehers gehen. Es ist z.B. möglich, daß dem Langzeitarbeitslosen auferlegt wird, im Monat 20 Bewerbungen zu verschicken, obgleich er nur für fünf Bewerbungen eine Aufwandsentschädigung erstattet bekommt. Das Dilemma: Verweigert hier der stutzig gewordene Erstantragsteller die Unterschrift, stellt dies einen Sanktionsgrund dar. Wird die Eingliederungsvereinbarung aber unterschrieben, und der Arbeitslose verschickt in einem Monat zwei Bewerbungen zu wenig, kann er ebenfalls sanktioniert werden. Rund ein Fünftel aller Sanktionen werden aufgrund nicht erfüllter Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung verhängt.

Skrupellose »Trägerfirmen«

An dritter Stelle der Sanktionsgründe steht die Weigerung, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, die mittlerweile wesentlich durch »Trägerfirmen« vermittelt werden. Diese kommerziellen Unternehmen verwalten die »Kunden« anstelle der JobCenter und kassieren bei erfolgreicher Vermittlung in Ein-Euro-Jobs nicht unbeträchtliche Kopfpauschalen und »Mehraufwandsentschädigungen«, wobei der Hartz-IV-Bezieher aus der Arbeitslosenstatistik fällt. Da die Träger untereinander um die Gelder konkurrieren müssen, sind sie weniger daran interessiert, Langzeitarbeitslose durch sinnvolle Beschäftigungen dauerhaft in den ersten Arbeitsmarkt zu reintegrieren, als mit möglichst geringem organisatorischen Aufwand einen optimalen ökonomischen Nutzen zu erzielen. Da Folgeaufträge an den erfolgreicheren Jobvermittler gehen, werden ausgerechnet jene Träger belohnt, welche die Arbeitslosen am skrupellosesten in Beschäftigungsverhältnisse bringen. Aus einer ursprünglich qualitativ angedachten Vermittlung ist somit ein Massengeschäft geworden.

Daß sich hierbei die Träger, die unter keinerlei Kontrolle stehen, wenig um die gesetzlichen Bestimmungen scheren und auf ihre Klienten nicht unwesentlichen Druck ausüben, ist vermutlich politisch kalkuliert. Hinzu kommt, daß im Falle einer Krankschreibung die Kompetenzen der einzelnen Institutionen für den Hartz-IV-Bezieher ungeklärt sind und er erst einmal herausfinden muß, an wen er die Krankschreibung schicken soll. Es kann auch vorkommen, daß Ein-Euro-Jobber Privatgärten von Wohlhabenden betreuen müssen, wenn der Träger der Auffassung ist, daß das Grundstück ein wertvolles Gemeingut darstellt. Am Ende ist es für die Trägerfirmen günstiger, wenn nicht sie, sondern die »Arbeitgeber« den Bewerber ablehnen, auch wenn dies für letzteren (da auch fehlende »Arbeitswilligkeit« ein Strafbestand ist und bereits ein nach Sicht des »Arbeitsgebers« fehlerhaftes Bewerbungsverhalten zu monetären Einbußen führen kann) poten­tiell mit Sanktionen verbunden ist. Es existieren also gute Gründe, einen Ein-Euro-Job abzulehnen, auch wenn dies mit Sanktionen belegt wird.

Verfassungswidrige Notlage

Wird ein Hartz-IV-Bezieher sanktioniert, ist es für ihn nahezu unmöglich, direkt Kontakt mit seinem Sachbearbeiter aufzunehmen. Er oder sie muß probieren, entweder über das Callcenter Kontakt aufzunehmen und kann dann mit einigem Glück und nach einiger Zeit in der Telefonwarteschleife einen Termin ausmachen, wobei es passieren kann, daß man bis zu 14 Tage auf das Gespräch warten muß. Oder der Arbeitslose begibt sich in den Eingangsbereich des JobCenters und reiht sich in die lange Schlange ein, um nach entsprechender Zeit vorgelassen zu werden. Wenn er nun angesichts der drängenden Situation ungeduldig wird, kann es sehr schnell passieren, daß er vom Sicherheitspersonal nach draußen geleitet wird.

Sollte der persönliche Kontakt zum zuständigen Sachbearbeiter nicht zustande kommen oder dieser sich uneinsichtig zeigen, bleibt der juristische Weg des Widerspruchsverfahrens. Im Jahr 2008 wurde den Klägern zu 41 Prozent zumindest zum Teil Recht gegeben und von den abschließend erledigten Klagen waren wiederum 65 Prozent wenigstens teilweise erfolgreich. Da jedoch die Widersprüche, wie bereits erwähnt, keine aufschiebende Wirkung besitzen, kann es aufgrund der Unterbesetzung der JobCenter und der Widerspruchsstellen sowie der mangelhaften Qualifikation der Mitarbeiter Monate dauern, bis diese bearbeitet werden. Und auch bei einem erfolgreichen Widerspruch passiert es mitunter, daß die JobCenter die Urteile nicht umsetzen und der Hartz-IV-Bezieher als Kläger gezwungen ist, die Einrichtung wegen unterlassener Zahlung nochmals zu verklagen.

Es bleibt abzuwarten, ob mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Regelsätze die Rechte und Bezüge von Hartz-IV-Beziehern nachhaltig gestärkt werden. Bislang hat sich die politische Klasse von den Problemen, die Langzeitarbeitslosen aus der veränderten Gesetzgebung erwachsen, unbeeindruckt gezeigt. Es gibt auch keine politisch initiierte Forschung zu diesem Thema. Vermutlich hat man sich entschieden, die Probleme auszusitzen oder erst nach massivem juristischen Einspruch überhaupt wahrzunehmen. Anscheinend wurden hier Gesetze beschlossen, deren Verfassungswidrigkeit von der Politik sehenden Auges in Kauf genommen wird.

Sollte das Verfassungsgericht zu dem Urteil gelangen, daß diese zurückgenommen oder korrigiert werden müssen, könnte es wieder ein paar Jahre dauern, bis dieser Beschluß in die Tat umgesetzt wird. Da weder ein Schadensersatz für die betroffenen Bürger vorgesehen ist noch die für den absichtlichen Verfassungsbruch verantwortlichen Politiker juristisch zur Rechenschaft gezwungen werden und deshalb mit keinerlei Konsequenzen rechnen müssen, werden Formen dieser politisch gewollten Rechtsbeugungspraxis wohl weiter bestehen bleiben. Für die Bürger besteht demnach außerdem die Gefahr, ohne eigenes Verschulden in eine staatlich angeordnete verfassungswidrige Notlage zu geraten, während Politiker, welche die Verfassung mit Füßen treten, gegebenenfalls nach Abschluß ihrer politischen Laufbahn für ihre den Lobbies dienliche Tätigkeit mit einem Aufsichtsratsposten oder dergleichen belohnt werden.
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