30.12.2009
»Die Arbeitgeber waren natürlich stinkig«
Mit Flashmob-Aktionen nervt Gewerkschaft ver.di Einzelhandelsketten. Die gehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gespräch mit Michaela Rücker Harckenthal
Interview: Gitta Düperthal
Michaela Rücker Harckenthal ist Fachsekretärin
für den Bereich Einzelhandel bei ver.di Sachsen-Anhalt
Gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das
gewerkschaftliche Flashmob-Aktionen im Einzelhandel für
grundsätzlich zulässig erklärt, ziehen die
Unternehmer nun vor das Bundesverfassungsgericht. Was ist das
Besondere an diesen Aktionen?
Ein Flashmob ist eine normale Streikaktion, die wir schon bei Real,
Kaufland und Schlecker organisiert haben. Die Besonderheit li...
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