Rund 170000 Beschäftigte arbeiten bundesweit in der Entsorgungs- und Recyclingbranche
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Einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die
Abfallwirtschaft wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Dies hat
der Koalitionsausschuß von CDU/CSU und FDP am gestrigen
Dienstag in Berlin beschlossen. Schwarz-Gelb stellt sich damit
ausdrücklich gegen den gemeinsamen Wunsch der wichtigsten
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der Branche. Wie der
Münchner Merkur gestern auf seiner Internetseite meldete, ist
die endgültige Entscheidung bis zur Erarbeitung eines
»Gesamtkonzepts« zum Mindestlohnthema durch
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) und Wirtschaftsminister
Rainer Brüderle (FDP) vertagt.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Vereinigung
kommunaler Arbeitgeber (VKA) und der Bundesverband der Deutschen
Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hatten sich
bereits im Januar (!) 2009 auf einen Mindestlohn von 8,02 Euro die
Stunde geeinigt und in der Folge beim Bundesarbeitsministerium
beantragt, diesen nach dem Entsendegesetz für
allgemeinverbindlich zu erklären. Der dort angesiedelte
Tarifausschuß aus Vertretern der Spitzenverbände von
Unternehmern und Gewerkschaften stimmte dem Antrag im August zu.
Dennoch wurde der Beschluß vom damaligen Arbeitsminister Olaf
Scholz (SPD) nicht mehr umgesetzt. Bundesweit arbeiten in der
Branche an die 170000 Beschäftigte. Die meisten davon
unterliegen Tarifverträgen. Wie viele von einem
allgemeinverbindlichen Mindestlohn profitieren würden,
weiß offenbar nicht mal ver.di so genau, die Angaben
schwanken zwischen 20000 und einem Fünftel.
Nach unbestätigten Presseberichten von Mitte November hatte
Scholz’ Nachfolger im Amt, der Christdemokrat Franz Josef
Jung vor, die Verordnung zu unterzeichnen. Jungs Rücktritt und
die Neubesetzung des Ressorts durch die vormalige
Familienministerin Ursula von der Leyen dürfte die
Angelegenheit weiter verzögern. Vor allem aber kann
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) – ein
erklärter Mindestlohngegner – eine entsprechende
Rechtsverordnung durch sein Veto verhindern. Im Koalitionsvertrag
vom 26. Oktober 2009 heißt es:
»Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von
Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich
im Kabinett geregelt.«
Ganz offensichtlich war es der Widerstand aus der gelben Ecke, der
zum gestern verabschiedeten Kompromiß geführt hat, mit
dem die Angelegenheit lediglich auf die lange Bank geschoben wird.
Daß die Verweigerungshaltung Brüderles nur
»ideologisch motiviert« ist, wie der zuständige
Fachbereichsleiter beim ver.di-Bundesvorstand, Erhard Ott, glaubt,
ist allerdings zweifelhaft. Tatsächlich geht es um handfeste
Interessenpolitik: Während der öffentliche Dienst und die
großen Privatunternehmen – wie etwa der Branchenriese
Alba AG – gemeinsam mit ver.di für eine verbindliche
Untergrenze eintreten, lehnt ein Großteil –
tatsächlich oder vermeintlich – mittelständischer
Firmen eine solche strikt ab. So hatte erst am Montag der
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bsve) mit
einem Schreiben an Brüderle »klar gegen die
Einführung eines Mindestlohnes in der
Entsorgungswirtschaft« Stellung bezogen. In ihrem Schreiben
fordert die bsve-Spitze den Minister auf, »von Ihrem im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Vetorecht Gebrauch zu machen und so
die Einführung des Mindestlohnes in unserer Branche zu
verhindern«. Zu den im bsve organisierten »kleinen und
mittleren Unternehmen« gehören auch mehrere
Tochterunternehmen von Alba.