02.12.2009 / Inland / Seite 4Inhalt

Auf die lange Bank

Kontra Tarifparteien: Schwarz-Gelb blockiert Mindestlohn für Abfallwirtschaft

Von Jörn Boewe
Rund 170000 Beschäftigte arbeiten bundesweit in der
Entsorg
Rund 170000 Beschäftigte arbeiten bundesweit in der Entsorgungs- und Recyclingbranche
Einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn für die Abfallwirtschaft wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Dies hat der Koali­tionsausschuß von CDU/CSU und FDP am gestrigen Dienstag in Berlin beschlossen. Schwarz-Gelb stellt sich damit ausdrücklich gegen den gemeinsamen Wunsch der wichtigsten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften der Branche. Wie der Münchner Merkur gestern auf seiner Internetseite meldete, ist die endgültige Entscheidung bis zur Erarbeitung eines »Gesamtkonzepts« zum Mindestlohnthema durch Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU) und Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) vertagt.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber (VKA) und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) hatten sich bereits im Januar (!) 2009 auf einen Mindestlohn von 8,02 Euro die Stunde geeinigt und in der Folge beim Bundesarbeitsministerium beantragt, diesen nach dem Entsendegesetz für allgemeinverbindlich zu erklären. Der dort angesiedelte Tarifausschuß aus Vertretern der Spitzenverbände von Unternehmern und Gewerkschaften stimmte dem Antrag im August zu. Dennoch wurde der Beschluß vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nicht mehr umgesetzt. Bundesweit arbeiten in der Branche an die 170000 Beschäftigte. Die meisten davon unterliegen Tarifverträgen. Wie viele von einem allgemeinverbindlichen Mindestlohn profitieren würden, weiß offenbar nicht mal ver.di so genau, die Angaben schwanken zwischen 20000 und einem Fünftel.

Nach unbestätigten Presseberichten von Mitte November hatte Scholz’ Nachfolger im Amt, der Christdemokrat Franz Josef Jung vor, die Verordnung zu unterzeichnen. Jungs Rücktritt und die Neubesetzung des Ressorts durch die vormalige Familienministerin Ursula von der Leyen dürfte die Angelegenheit weiter verzögern. Vor allem aber kann Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) – ein erklärter Mindestlohngegner – eine entsprechende Rechtsverordnung durch sein Veto verhindern. Im Koalitionsvertrag vom 26. Oktober 2009 heißt es: »Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen auf dem Verordnungswege werden einvernehmlich im Kabinett geregelt.«

Ganz offensichtlich war es der Widerstand aus der gelben Ecke, der zum gestern verabschiedeten Kompromiß geführt hat, mit dem die Angelegenheit lediglich auf die lange Bank geschoben wird. Daß die Verweigerungshaltung Brüderles nur »ideologisch motiviert« ist, wie der zuständige Fachbereichsleiter beim ver.di-Bundesvorstand, Erhard Ott, glaubt, ist allerdings zweifelhaft. Tatsächlich geht es um handfeste Interessenpolitik: Während der öffentliche Dienst und die großen Privatunternehmen – wie etwa der Branchenriese Alba AG – gemeinsam mit ver.di für eine verbindliche Untergrenze eintreten, lehnt ein Großteil – tatsächlich oder vermeintlich – mittelständischer Firmen eine solche strikt ab. So hatte erst am Montag der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bsve) mit einem Schreiben an Brüderle »klar gegen die Einführung eines Mindestlohnes in der Entsorgungswirtschaft« Stellung bezogen. In ihrem Schreiben fordert die bsve-Spitze den Minister auf, »von Ihrem im Koalitionsvertrag vorgesehenen Vetorecht Gebrauch zu machen und so die Einführung des Mindestlohnes in unserer Branche zu verhindern«. Zu den im bsve organisierten »kleinen und mittleren Unternehmen« gehören auch mehrere Tochterunternehmen von Alba.
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