Bundesweit gibt es rund 1100 gemeinnützige Beratungstellen für überschuldete Menschen. Doch der Bedarf ist größer als das Angebot
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Ausgerechnet dem Schmuddelsender RTL ist es zu verdanken, daß
eines der drängendsten sozialen Probleme in den Fokus einer
breiten Öffentlichkeit geraten ist. Seit der
regelmäßigen Ausstrahlung der Doku-Soap »Raus aus
den Schulden« dürfte allgemein bekannt sein, daß
fast ein Zehntel der Bevölkerung überschuldet ist, d.h.
Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht nachkommen
kann. Zwar weist die aktuelle Erhebung vom Oktober einen leichten
Rückgang gegenüber dem Vorjahr auf, doch sowohl die
Inkassobranche als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft
Schuldnerberatung gehen davon aus, daß aufgrund der
erwarteten Arbeitsmarktentwicklung in den kommenden beiden Jahren
wieder mit einem rasanten Anstieg zu rechnen ist.
Immer mehr Verfahren
Bis Ende der 90er Jahre war die Lage für die Betroffenen
hoffnungslos. Da die meisten Schuldtitel laut Bürgerlichem
Gesetzbuch bis zu 30 Jahre vollstreckbar bleiben, mußten
überschuldete Menschen mit der Perspektive leben, nie wieder
ein einigermaßen geregeltes materielles Auskommen zu haben.
Das 1999 in Kraft getretene Verbraucherinsolvenzgesetz
eröffnet die Möglichkeit einer
»Restschuldbefreiung« nach einer sechsjährigen
»Wohlverhaltensperiode«.
Für die bundesweit rund 1100 Schuldnerberatungsstellen
bedeutet die neue Rechtslage, daß sie ihren Klienten endlich
eine Perspektive eröffnen können. Doch was in der
RTL-Serie locker-flockig daherkommt – ein eloquenter
Schuldnerberater, der am Flipchart mit den Pleitefamilien die
finanzielle Situation durchrechnet und die Gläubiger zu
Teilverzichten bewegt, ist im Beratungsalltag wesentlich zäher
und komplizierter. Die Sendung hat aber immerhin dazu geführt,
daß viele Menschen, die sich bislang aus Scham und
Verzweiflung mit ihren Schulden versteckten, den Schritt in die
Beratungsstellen wagten. Alleine bei dem Sender melden sich im
Schnitt über 1000 Betroffene pro Monat, die dann mit
Kontaktadressen versorgt werden. Bis Ende 2008 wurden bereits
über eine halbe Million Verbraucherinsolvenzverfahren
eingeleitet, rund 80000 konnten mittlerweile laut Statistischem
Bundesamt mit einer Restschuldbefreiung endgültig beendet
werden. Aufgrund der chronischen Unterfinanzierung können die
Beratungsstellen den bestehenden Bedarf allerdings nicht decken, es
kommt vielerorts zu monatelangen Wartezeiten.
Auch die Inkassounternehmen haben mittlerweile
größtenteils eingesehen, daß die Perspektive der
Restschuldbefreiung im Rahmen einer geordneten Insolvenz sinnvoll
ist. Ulrich Jäger vom Bundesverband Deutscher
Inkassounternehmen warnte auf einer Diskussionsveranstaltung in der
vergangenen Woche in Berlin allerdings vor einem
»Drehtüreffekt«. Nach eigenen Erhebungen
würden zehn Prozent der Entschuldeten nach Abschluß des
Verfahrens erneut im Finanzchaos versinken. Susanne Wilkening,
Leiterin einer Berliner Beratungsstelle, konnte diese Zahlen zwar
nicht bestätigen, räumte aber ein, daß es auf alle
Fälle sinnvoll wäre, eine Art psychosoziale Nachsorge
anzubieten. Dafür fehlten jedoch die Kapazitäten.
Verursacher sollen zahlen
Der Insolvenzverwalter Rolf Rattunde forderte eine
Paradigmenverschiebung bei der Betrachtung der Schuldenproblematik
sowie umfassende Prophylaxe z.B. durch die Aufnahme von Fragen der
Verbraucherkunde in die schulischen Lehrpläne. Noch nie sei es
so einfach gewesen, Anschaffungen über Ratenverträge zu
machen oder Schulden auf dem grauen Kreditmarkt aufzunehmen, so
Rattunde. Mit aggressiver Werbung würden besonders junge
Menschen, denen es teilweise an elementarsten Kenntnissen über
die Geldwirtschaft mangele, zu Geschäftsabschlüssen
animiert, die ihre Möglichkeiten weit übersteigen.
Gemäß dem Verursacherprinzip müßten auch die
betreffenden Branchen, die teilweise eine
»Schwundquote« durch Zahlungsausfälle bereits
einkalkuliert hätten, an den Kosten für Schuldenberatung
und -regulierung beteiligt werden, forderte der Insolvenzverwalter.
Das wird schwer durchzusetzen sein, und vorerst wären die
meisten Experten froh, wenn die Gesetzeslage nicht verschlechtert
wird. Denn einige Verbände und Bundesländer fordern
»Reformen« zuungunsten der Betroffenen.