23.11.2009 / Schwerpunkt / Seite 3Inhalt

Chance für einen Neustart

Fast zehn Prozent aller deutschen Haushalte können ihre Verbindlichkeiten auch dauerhaft nicht begleichen. Für sie ist das Verbraucherinsolvenzgesetz ein Rettungsanker

Von Rainer Balcerowiak
Bundesweit gibt es rund 1100 gemeinnützige Beratungstellen
Bundesweit gibt es rund 1100 gemeinnützige Beratungstellen für überschuldete Menschen. Doch der Bedarf ist größer als das Angebot
Ausgerechnet dem Schmuddelsender RTL ist es zu verdanken, daß eines der drängendsten sozialen Probleme in den Fokus einer breiten Öffentlichkeit geraten ist. Seit der regelmäßigen Ausstrahlung der Doku-Soap »Raus aus den Schulden« dürfte allgemein bekannt sein, daß fast ein Zehntel der Bevölkerung überschuldet ist, d.h. Zahlungsverpflichtungen auch in absehbarer Zeit nicht nachkommen kann. Zwar weist die aktuelle Erhebung vom Oktober einen leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr auf, doch sowohl die Inkassobranche als auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung gehen davon aus, daß aufgrund der erwarteten Arbeitsmarktentwicklung in den kommenden beiden Jahren wieder mit einem rasanten Anstieg zu rechnen ist.

Immer mehr Verfahren

Bis Ende der 90er Jahre war die Lage für die Betroffenen hoffnungslos. Da die meisten Schuldtitel laut Bürgerlichem Gesetzbuch bis zu 30 Jahre vollstreckbar bleiben, mußten überschuldete Menschen mit der Perspektive leben, nie wieder ein einigermaßen geregeltes materielles Auskommen zu haben. Das 1999 in Kraft getretene Verbraucherinsolvenzgesetz eröffnet die Möglichkeit einer »Restschuldbefreiung« nach einer sechsjährigen »Wohlverhaltensperiode«.

Für die bundesweit rund 1100 Schuldnerberatungsstellen bedeutet die neue Rechtslage, daß sie ihren Klienten endlich eine Perspektive eröffnen können. Doch was in der RTL-Serie locker-flockig daherkommt – ein eloquenter Schuldnerberater, der am Flipchart mit den Pleitefamilien die finanzielle Situation durchrechnet und die Gläubiger zu Teilverzichten bewegt, ist im Beratungsalltag wesentlich zäher und komplizierter. Die Sendung hat aber immerhin dazu geführt, daß viele Menschen, die sich bislang aus Scham und Verzweiflung mit ihren Schulden versteckten, den Schritt in die Beratungsstellen wagten. Alleine bei dem Sender melden sich im Schnitt über 1000 Betroffene pro Monat, die dann mit Kontaktadressen versorgt werden. Bis Ende 2008 wurden bereits über eine halbe Million Verbraucherinsolvenzverfahren eingeleitet, rund 80000 konnten mittlerweile laut Statistischem Bundesamt mit einer Restschuldbefreiung endgültig beendet werden. Aufgrund der chronischen Unterfinanzierung können die Beratungsstellen den bestehenden Bedarf allerdings nicht decken, es kommt vielerorts zu monatelangen Wartezeiten.

Auch die Inkassounternehmen haben mittlerweile größtenteils eingesehen, daß die Perspektive der Restschuldbefreiung im Rahmen einer geordneten Insolvenz sinnvoll ist. Ulrich Jäger vom Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen warnte auf einer Diskussionsveranstaltung in der vergangenen Woche in Berlin allerdings vor einem »Drehtüreffekt«. Nach eigenen Erhebungen würden zehn Prozent der Entschuldeten nach Abschluß des Verfahrens erneut im Finanzchaos versinken. Susanne Wilkening, Leiterin einer Berliner Beratungsstelle, konnte diese Zahlen zwar nicht bestätigen, räumte aber ein, daß es auf alle Fälle sinnvoll wäre, eine Art psychosoziale Nachsorge anzubieten. Dafür fehlten jedoch die Kapazitäten.

Verursacher sollen zahlen

Der Insolvenzverwalter Rolf Rattunde forderte eine Paradigmenverschiebung bei der Betrachtung der Schuldenproblematik sowie umfassende Prophylaxe z.B. durch die Aufnahme von Fragen der Verbraucherkunde in die schulischen Lehrpläne. Noch nie sei es so einfach gewesen, Anschaffungen über Ratenverträge zu machen oder Schulden auf dem grauen Kreditmarkt aufzunehmen, so Rattunde. Mit aggressiver Werbung würden besonders junge Menschen, denen es teilweise an elementarsten Kenntnissen über die Geldwirtschaft mangele, zu Geschäftsabschlüssen animiert, die ihre Möglichkeiten weit übersteigen. Gemäß dem Verursacherprinzip müßten auch die betreffenden Branchen, die teilweise eine »Schwundquote« durch Zahlungsausfälle bereits einkalkuliert hätten, an den Kosten für Schuldenberatung und -regulierung beteiligt werden, forderte der Insolvenzverwalter. Das wird schwer durchzusetzen sein, und vorerst wären die meisten Experten froh, wenn die Gesetzeslage nicht verschlechtert wird. Denn einige Verbände und Bundesländer fordern »Reformen« zuungunsten der Betroffenen.
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