-
23.11.2009
- → Inland
Wird Steinbach rausgekauft?
Köln. Bundesregierung und »Bund der Vertriebenen«
(BdV) verhandeln einem Zeitungsbericht zufolge über einen
möglichen Verzicht der CDU-Politikerin Erika Steinbach auf
einen Sitz im Beirat der Stiftung »Flucht, Vertreibung,
Versöhnung«. Im Gespräch sei eine finanzielle
Kompensation für einen Rückzug Steinbachs, berichtete der
Kölner Stadt-Anzeiger (Samstagausgabe).
In der Bundesregierung stellt sich Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) gegen eine Entsendung Steinbachs in den Stiftungsbeirat, weil dadurch das Verhältnis zu Polen belastet würde. Steinbach hatte 1991 im Bundestag gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen Deutschland und Polen gestimmt. Aus den Reihen der Unionsparteien kam zuletzt der Appell, Steinbach und Westerwelle sollten sich zur Klärung des Streits an einen Tisch setzen. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, ist Westerwelle zu einem persönlichen Treffen jedoch nicht bereit. Der FDP-Chef sei der Meinung, auch ein Gespräch mit Steinbach könne nichts an seiner Einschätzung ändern.
(ddp/jW)
In der Bundesregierung stellt sich Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) gegen eine Entsendung Steinbachs in den Stiftungsbeirat, weil dadurch das Verhältnis zu Polen belastet würde. Steinbach hatte 1991 im Bundestag gegen die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie als Grenze zwischen Deutschland und Polen gestimmt. Aus den Reihen der Unionsparteien kam zuletzt der Appell, Steinbach und Westerwelle sollten sich zur Klärung des Streits an einen Tisch setzen. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, ist Westerwelle zu einem persönlichen Treffen jedoch nicht bereit. Der FDP-Chef sei der Meinung, auch ein Gespräch mit Steinbach könne nichts an seiner Einschätzung ändern.
Anzeige
(ddp/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland
