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Karlsruhe schränkt Beratungshilfe ein

Karlsruhe. Empfänger von Sozialleistungen können nicht schon bei ersten offenen Fragen einen Rechtsanwalt auf Staatskosten beiziehen. Es sei vielmehr zumutbar, zunächst das Gespräch mit der jeweiligen Behörde zu suchen, heißt es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Erst beim Widerspruch gegen einen belastenden Bescheid werde die Behörde zum »Gegner«, so daß den Betroffenen die kostenlose Beratungshilfe zustehe. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.07.2009, Seite 5, Inland

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