06.06.2009
Wahlgeschenk für Arme
Trotz Observierungsverbots darf weiter gegen Hartz-IV-Empfänger geschnüffelt werden. Arbeitsminister fürchtet schlechte Presse
Von Ralf Wurzbacher
Das am Donnerstag vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) erlassene
Schnüffelverbot im »Kampf gegen
Leistungsmißbrauch« von Hartz-IV-Empfängern ist
ziemlich löchrig. Wie junge Welt am Freitag auf Nachfrage beim
Ministeriumund bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in
Erfahrung brachte, soll lediglich der Passus zu
»Observationen« aus der seit 20. Mai geltenden internen
Dienstanweisung der Nürnberger Behörde an die Jobcenter
gestrichen werden. Damit bleiben die von Datens...
Artikel-Länge: 3597 Zeichen


