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06.06.2009

Wahlgeschenk für Arme

Trotz Observierungsverbots darf weiter gegen Hartz-IV-Empfänger geschnüffelt werden. Arbeitsminister fürchtet schlechte Presse

Von Ralf Wurzbacher
Das am Donnerstag vom Bundesarbeitsministerium (BMAS) erlassene Schnüffelverbot im »Kampf gegen Leistungsmißbrauch« von Hartz-IV-Empfängern ist ziemlich löchrig. Wie junge Welt am Freitag auf Nachfrage beim Ministeriumund bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) in Erfahrung brachte, soll lediglich der Passus zu »Observationen« aus der seit 20. Mai geltenden internen Dienstanweisung der Nürnberger Behörde an die Jobcenter gestrichen werden. Damit bleiben die von Datens...

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