17.04.2009
Geldstrafe für Feldbefreier
Landgericht Frankfurt/Oder ahndet Aktion gegen Genmais als Sachbeschädigung
Von Rainer Balcerowiak
Der Einspruch des Imkers und »Gendreck-weg«-Aktivisten
Michael Grolm gegen eine Verurteilung zu 20 Tagessätzen
á 18 Euro wegen Sachbeschädigung durch das Amtsgericht
Bad Freienwalde wurde am Donnerstag vom Landgericht Frankfurt/Oder
zurückgewiesen. Grolm hatte am 22.Juli 2007 auf einem Feld in
Altreetz im Oderbruch zusammen mit Gleichgesinnten einige
Genmaispflanzen der mittlerweile verbotenen Sorte MON 810
herausgerissen und sich auf einen »rechtfertigenden
Notstan...
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