02.04.2009
Rechtsnachhilfe für das Bundeskriminalamt
Negativvotum an NATO rechtswidrig: BKA darf laut Gerichtsurteil keine schwarzen Listen für Journalisten anfertigen
Von Ulla Jelpke
Die französische Polizei hat in der Nacht zum Mittwoch
Tränengas und Schockgranaten auf die Bewohner des
Anti-NATO-Camps bei Strasbourg geschossen. Dem vorausgegangen waren
zahlreiche Provokationen der »Sicherheitskräfte«
in Form häufiger Kontrollen und Überflüge mit
Hubschraubern. Das berichteten NATO-Gegner am Mittwoch. Den
Angehörigen einer Volksküche wurde die Einreise nach
Frankreich verweigert, weil eine Frau in Polizeidateien dem
»schwarzen Block« zugerechnet...
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