01.04.2009
Ein Aprilscherz?
Vor 85 Jahren: Rechtswidrig mildes Urteil im Hitler-Prozeß
Von Manfred Weißbecker
Wer nach dem Putsch bayerischer Nazis vom 9. und 10.November 1923
erwartet hatte, die Hochverräter würden gemäß
der Verfassung und den Gesetzen der Weimarer Republik, insbesondere
im Sinne des 1922 verkündeten Gesetzes zum Schutz der
Republik, bestraft und ein entsprechendes hartes Urteil erwarten,
der wurde rasch eines Besseren belehrt – spätestens am
1.April 1924, als der Münchner Volksgerichtshof sein Urteil
verkündete: Ludendorff wurde freigesprochen, Hitl...
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