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01.04.2009

Ein Aprilscherz?

Vor 85 Jahren: Rechtswidrig mildes Urteil im Hitler-Prozeß

Von Manfred Weißbecker
Wer nach dem Putsch bayerischer Nazis vom 9. und 10.November 1923 erwartet hatte, die Hochverräter würden gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Weimarer Republik, insbesondere im Sinne des 1922 verkündeten Gesetzes zum Schutz der Republik, bestraft und ein entsprechendes hartes Urteil erwarten, der wurde rasch eines Besseren belehrt – spätestens am 1.April 1924, als der Münchner Volksgerichtshof sein Urteil verkündete: Ludendorff wurde freigesprochen, Hitl...

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