21.03.2009
Aus dem Geheimvertrag
»Die Vertragsparteien verpflichten sich, Stillschweigen zu bewahren«
junge Welt dokumentiert Auszüge aus dem Geheimvertrag
zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) vom
Oktober 1999:
23.3. Ändert das Land Berlin nach Abschluß dieses
Vertrages das Berliner Betriebegesetz, das
Teilprivatisierungsgesetz, das Berliner Wassergesetz oder die
Wassertarifverordnung …, und entsteht der BWB daraus ein
nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nachteil, … so
verpflichtet sich das Land Berlin, der BB-AG [BWB-Beteiligungs-...
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