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Gericht bestätigt Sportwettenmonopol

Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat das staatliche Sportwettenmonopol bestätigt. Wie der VGH am Donnerstag mitteilte, lehnten die Richter den Antrag des Inhabers eines privaten Wettbüros ab, ihm vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte dem Mann zuvor die Vermittlung und Veranstaltung von Sportwetten untersagt.

Zur Begründung führte der VGH aus, es sei nach EU-Recht den Einzelstaaten überlassen, ein Schutzniveau zu bestimmen, um Gefährdungen der Verbraucher durch Glücksspiele abzuwehren. Dabei stehe es den Staaten frei, ein Glücksspielmonopol zu begründen. Mit diesem Monopol könne ein wirksamerer Schutz erreicht werden als bei einer Konzessionsvergabe an private Betreiber, hieß es weiter. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.02.2009, Seite 4, Inland

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