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08.12.2008

»Bedauerlich«

Linker Senat schützt rechte Schläger

Von Jörn Boewe
Das Versammlungsrecht ist ein hohes Gut, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widmet ihm einen ganzen Artikel, den achten. Auch gemeingefährliche Neonazis können sich darauf berufen. Ihre zwanghafte Angewohnheit, Mitmenschen anderer Hautfarbe, Herkunft, Gesinnung oder Lebensart gelegentlich totzuschlagen, beraubt diese Kameraden nach vorherrschender juristischer Lehrmeinung nicht ihrer verfassungsmäßigen Rechte. Allerdings sind sie nicht überall gern geseh...

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