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18.11.2008

Überwachung

Von Martin Bechert
Ein großer Teil des öffentlichen Raums wird bereits videoüberwacht. Für Beschäftigte, die etwa im Kassen- oder Schalterdienst arbeiten, ist die ständige Überwachung am Arbeitsplatz dadurch bereits flächendeckend Realität. Nach einem neueren Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist eine Ausweitung der Videoüberwachung auch in nichtöffentlichen Arbeitsbereichen zu erwarten.Außerhalb öffentlich zugänglicher Flächen taten sich die Arbeitgeber bislang schwer damit, die Notwe...

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