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Entscheidung über Klar-Freilassung

Stuttgart. Die Entscheidung über eine Haftentlassung des früheren RAF-Mitgliedes Christian Klar im Januar 2009 fällt laut einem Zeitungsbericht im November. Das bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart den Stuttgarter Nachrichten. Klar war 1985 vom OLG Stuttgart wegen neunfachen Mordes zu sechsmal lebenslänglich verurteilt worden. Später legte das Gericht die Mindestverbüßungsdauer auf 26 Jahre fest. Die Zeitung schreibt unter Berufung auf Justizkreise, man gehe davon aus, daß einer Freilassung nichts mehr im Wege stehe.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 01.11.2008, Seite 2, Inland

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