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Studie: Auswirkungen auf Hessens Mittelstand

Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung hat bei der »Hessen Agentur GmbH« (HA) eine Studie herausgegeben, die die Auswirkungen von Ein-Euro-Jobs auf die mittelständische Wirtschaft untersucht. Offenbar leidet selbst der Mittelstand unter der Billigkonkurrenz. In Wiesbaden und Düsseldorf beschweren sich Second-Hand-Läden mit regulär Beschäftigten über die Sozialkaufhäuser, die nur Ein-Euro-Jobber beschäftigen. In Köln gerät ein Gebrauchtmöbellager einer seit Jahrzehnten bestehenden Selbsthilfeeinrichtung unter Druck, weil in unmittelbarer Nähe ein großer Träger ein ähnliches Lager eröffnet, das mit 27 Ein-Euro-Kräften noch billiger ist, etc.

Die HA kommt in ihrer Studie dennoch zum vom Ministerium erwünschten Ergebnis: Die Verdrängung von regulär Beschäftigten und damit auch die potentiell negativen Auswirkungen für den hessischen Mittelstand seien als gering einzuschätzen, heißt es etwa. Nach dem Nutzen für die Teilnehmer hat man allerdings nicht diese selbst befragt, sondern Mitarbeiter der ARGE, die Arbeitsgelegenheiten vergeben. Aus deren Sicht gibt es »bedeutsame Effekte« im Leben der Ein-Euro-Jobber: Möglichkeiten, Schulden zu tilgen, eine Verbesserung des Selbstwertgefühls, Kontakte zur Arbeitswelt sowie – es darf gestaunt werden – verbesserte soziale Integration. Zitiert wird auch die Untersuchung von Anja Kettner und Martina Rebien, die Ende 2005 knapp 12 000 Betriebe bundesweit befragt hatten. Eine »direkte Substitution« in Form der Einsparung von Personal sei nur bei vier Prozent der Betriebe zu verzeichnen gewesen – indirekt wohl mehr. Allerdings war ein Fünftel der Betriebe so ehrlich, anzugeben, durch Ein-Euro-Jobs sei eine bessere Vertretung in Urlaubs- und Krankenzeiten ermöglicht worden. Das wird in der Studie kritisch vermerkt. Aber selbst die Träger scheinen überzeugt, es mit Zwangsarbeit zu tun zu haben: Nach deren Ansicht jobben nur zwischen fünf und 15 Prozent freiwillig für einen Euro. Warnend heißt es in der HA-Studie: »Der Maßnahmenträger, z.B. eine soziale Einrichtung, hat (...) ein Interesse an einer leistungsbereiten und flexibel einsetzbaren Arbeitskraft. Ohne Lohnkosten können mit dieser Beschäftigungsform eine oder mehrere Arbeitskräfte zusätzlich eingestellt werden. « (düp)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2008, Seite 3, Schwerpunkt

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