Zum Inhalt der Seite
18.08.2008

Bayern bleibt bei Kruzifix

Auch das Verwaltungsgericht Augsburg setzt sich über Bundesverfassungsgericht hinweg

Von Ulla Jelpke
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat Ende vergangene Woche die Klage eines Lehrers an der Volksschule Westheim in Schwaben gegen Kruzifixe in Klassenzimmern abgewiesen. Zur Begründung wurde auf die »besondere Gehorsams- und Neutralitätspflicht« von Beamten verwiesen. Damit bleibt es im Freistaat Bayern dabei, daß sich das Landesrecht über die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 zur Trennung von Kirche und Staat hinwegsetzt.In dem ...

Artikel-Länge: 3099 Zeichen

Lesen Sie 10 Wochen lang alle Inhalte der Tageszeitung junge Welt für nur 10 Euro. Das Aktionsabo endet automatisch nach Ablauf und muss nicht gekündigt werden.

Dein Abo zählt!

Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.

Bitte einloggen

Gedruckt

Printabo

Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90

Online

Onlineabo

24/7: Sofortiger Zugang zu allen Artikeln und Beilagen. Downloads, Mailausgabe, Features, das ganze Archiv.

30,90 Euro/Monat Soli: 42,90, ermäßigt: 19,90

Verschenken

Geschenkabo

Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.

56,90 Euro/Monat Soli: 72,90, ermäßigt: 38,90