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03.07.2008

Redakteure unterliegen

Arbeitsgericht weist Klage des Redaktionsausschusses der Berliner Zeitung ab. Verlagsgeschäftsführer darf gleichzeitig Chefredakteur sein

Von Jörn Boewe
Die Redaktion der Berliner Zeitung ist vor dem Arbeitsgericht Berlin mit ihrer Klage gegen Chefredakteur und Geschäftsführer Josef Depenbrock gescheitert. Richter Andreas Dittert wies das Begehren »auf Beschäftigung bzw. Bestellung eines Chefredakteurs, der nicht Mitglied der Geschäftsführung des Verlages ist«, ab, weil es im Redaktionsstatut, auf das sich die Kläger berufen hatten, dafür »keine Rechtsgrundlage« gebe. Mit ihrer von den Gewerkschaften Deutsche Journa...

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