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21.06.2008

Das geht zu weit

Europäischer Gerichtshof: Schutzbestimmungen für ausländische Beschäftigte dürfen Mindeststandards definieren, nicht mehr

Von Jörn Boewe
Mir wëlle bleiwe, wat mir sinn«, ist der Wahlspruch der Luxemburger. Aber in einer Europäischen Union, in der neoliberale Bürokraten und Juristen die Marschrichtung festlegen, wird das zunehmend schwieriger. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil im Rechtsstreit EU-Kommission versus Großherzogtum Luxemburg (C-319/06) setzt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wesentliche Schutzbestimmungen des luxemburgischen Arbeitsrechts für aus dem EU-A...

Artikel-Länge: 3410 Zeichen

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