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Nächstes Urteil gegen Gewerkschaftsrechte
Luxemburg/Berlin. Die Kette der gewerkschaftsfeindlichen Urteile des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) reißt nicht ab. In einem am Donnerstag bekanntgegebenen Urteil heißt es, das luxemburgische Arbeitsrecht stehe im Widerspruch zur Entsenderichtlinie und Dienstleistungsfreiheit und müsse daher geändert werden. Wer Arbeitnehmer nach Luxemburg entsendet, ist bislang u. a. dazu verpflichtet, dort übliche Tariflöhne zu zahlen.
Die Europaabgeordnete der Linken Sahra Wagenknecht bezeichnete das Urteil als »Freibrief für Sozialdumping«. DGB-Chef Michael Sommer erklärte, »die Gewerkschaften in ganz Europa« würden dies »nicht hinnehmen«. Das Urteil sei das vierte in Folge, »in dem der EuGH nationale Schutzrechte für entsandte Beschäftigte aushebele«.
(jW)
Die Europaabgeordnete der Linken Sahra Wagenknecht bezeichnete das Urteil als »Freibrief für Sozialdumping«. DGB-Chef Michael Sommer erklärte, »die Gewerkschaften in ganz Europa« würden dies »nicht hinnehmen«. Das Urteil sei das vierte in Folge, »in dem der EuGH nationale Schutzrechte für entsandte Beschäftigte aushebele«.
(jW)
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