18.06.2008
Der Prozeß in Ulm
Vor 50 Jahren wurde das Urteil gegen die Angehörigen der faschistischen Mordeinheit »Einsatzgruppe Tilsit« gesprochen
Von Kurt Pätzold
Nach 60 Verhandlungstagen, in denen sie 184 Zeugen gehört
hatten, sprachen die Richter im Landgericht Ulm am 19. August 1958
ihre Urteile gegen zehn Angeklagte. Sie lauteten auf Haftstrafen
zwischen drei und 15 Jahren und wurden wegen eines Tatbestands
verhängt, den das Gericht als »gemeinschaftliche
Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord« bewertete. Diese Strafen
wurden, um es vorweg zu sagen, nur zu einem Bruchteil
verbüßt. Inzwischen sind die Verurteilten längst
ver...
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