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18.06.2008

Der Prozeß in Ulm

Vor 50 Jahren wurde das Urteil gegen die Angehörigen der faschistischen Mordeinheit »Einsatzgruppe Tilsit« gesprochen

Von Kurt Pätzold
Nach 60 Verhandlungstagen, in denen sie 184 Zeugen gehört hatten, sprachen die Richter im Landgericht Ulm am 19. August 1958 ihre Urteile gegen zehn Angeklagte. Sie lauteten auf Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren und wurden wegen eines Tatbestands verhängt, den das Gericht als »gemeinschaftliche Beihilfe zu gemeinschaftlichem Mord« bewertete. Diese Strafen wurden, um es vorweg zu sagen, nur zu einem Bruchteil verbüßt. Inzwischen sind die Verurteilten längst ver...

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