28.02.2008
Schäuble bleibt offline
Bundestrojaner muß warten: Karlsruhe definiert neues Grundrecht auf IT-Vertraulichkeit. Computerinfiltration in Ausnahmefällen erlaubt
Von Ulla Jelpke
In einer Grundsatzentscheidung hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch das von der CDU-FDP-Mehrheit in Nordrhein-Westfalen erlassene Gesetz über heimliche Onlinedurchsuchungen als verfassungswidrig aufgehoben. Mehrere Verfassungsbeschwerden, darunter die Klage eines Mitglieds der Linkspartei aus NRW sowie des früheren Bundesinnenministers Gerhart Baum (FDP), gegen das NRW-Verfassungsschutzgesetz waren somit erfolgreich. Zugleich hat der Erste Senat faktisch ein...
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