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23.02.2008

Gegenbeweise? Kein Interesse!

Oberster Gerichtshof Pennsylvanias lehnt Mumia Abu-Jamals Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ab

Von Jürgen Heiser
Der Oberste Gerichtshof Pennsylvanias in Harrisburg hat in dieser Woche einen Berufungsantrag Mumia Abu-Jamals abgelehnt. Der zum Tode verurteilte Journalist und jW-Kolumnist wollte eine Wiederaufnahme seines Verfahrens erreichen, um zu beweisen, daß wichtige Zeuginnen im Prozeß 1982 gelogen hätten. Das höchste Staatsgericht des Bundesstaats lehnte dieses Ansinnen mit der Begründung ab, der Antrag sei »nicht rechtzeitig« gestellt worden.Abu-Jamal kämpft seit 1995 da...

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