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26.09.2007
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Keine Halle für NPD-Parteitag
Oldenburg. Die NPD darf ihren Bundesparteitag im Oktober nach einer Gerichtsentscheidung nicht in der Weser-Ems-Halle in Oldenburg abhalten. Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat am Dienstag einen Antrag der Partei auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die NPD habe darin ihren Anspruch nicht glaubhaft machen können, wonach die Stadt Oldenburg zur Bereitstellung der Räume verpflichtet sei, sagte ein Gerichtssprecher. Ein Anspruch ergebe sich weder aus der niedersächsischen Gemeindeordnung noch aus dem Parteiengesetz. Auch habe die Stadt nicht die erforderlichen Weisungsrechte gegenüber der Betreiberin Weser-Ems-Halle Oldenburg GmbH. Gegen das Urteil kann Beschwerde eingereicht werden.(AP/jW)
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