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Zündel-Urteil jetzt rechtskräftig

Karlsruhe. Das Urteil gegen den Neonazi Ernst Zündel ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof wies die Revision des 68jährigen ab, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht Mannheim hatte Zündel im Februar wegen Leugnung des Holocausts zur Höchststrafe von fünf Jahren Haft verurteilt. Die Mannheimer Richter hätten Zündels Haftzeit in Kanada zu Recht nicht auf die Strafe angerechnet, weil es sich nicht um Auslieferungshaft für das Verfahren in Deutschland gehandelt habe, entschied der Erste Strafsenat des BGH. Zündel hatte den millionenfachen Mord an den Juden in deutschen Gaskammern als Geschichtsfälschung bezeichnet.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2007, Seite 5, Inland

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