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01.09.2007

Bundesgerichtshof braucht Terrordefinition

Entscheidung über Anwendung von Paragraph 129 a im Oktober. BKA schnüffelt indessen weiter

Von Ole Schneider
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat angekündigt, Anfang Oktober über die Anwendung des Terrorparagraphen 129 a des Strafgesetzbuches zu urteilen. Die Richter vertagten damit eine für vergangene Woche erwartete Entscheidung über die Haftverschonung des Berliner Soziologen Andrej H. Wie seine Anwältin Christina Clemm am Donnerstag mitteilte, müsse sich das Gericht zunächst »grundsätzlich mit den Voraussetzungen der Annahme eines dringenden Tatverdachts nach P...

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