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Neonazikundgebung bleibt verboten

Karlsruhe/Wunsiedel. Die für den 18. August geplante Neonazikundgebung in Wunsiedel bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen dagegen gerichteten Eilantrag der Organisatoren ab. Damit haben auch die obersten deutschen Richter gegen den Aufmarsch zum Todestag des Kriegsverbrechers Rudolf Heß, der in Wunsiedel begraben liegt, entschieden.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2007, Seite 2, Inland

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