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09.08.2007

Angriff aufs Grundgesetz

Von Daniel Behruzi
Der für Donnerstag geplante Streikauftakt bei der Bahn findet vorerst nicht statt. Das Nürnberger Arbeitsgericht verbot der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am Mittwoch per einstweiliger Verfügung, zu Arbeitsniederlegungen im Fern- und Güterverkehr aufzurufen. Vor allem die Begründung des Urteils, in der u.a. auf drohende volkswirtschaftliche Schäden durch den Streik verwiesen wird, sorgt bei Juristen und Gewerkschaftern für Empörung. Die Fahrpersonalgew...

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