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22.06.2007

Neue »Terror«-Gesetze

Der berüchtigte Paragraph 129 a soll auf Einzelpersonen ausgeweitet werden. Wer verfolgt werden muß, bestimmt die Bundesregierung

Von Nick Brauns
»Jedes Herz eine Revolutionäre Zelle!« war eine Losung der gleichnamigen Westberliner Stadtguerilla. Dies scheint auch die Befürchtung der Bundesregierung zu sein: So prüft das Justizministerium die Ausweitung des sogenannten Antiterrorparagraphen 129 a (»Bildung einer terroristischen Vereinigung«) auf Einzeltäter. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktionsabgeordneten Ulla Jelpke hervor (BT-Drucksache 16/5547). Die Notwe...

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