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Milde »Strafen« für rechte Kameraden

Koblenz. Das Landgericht Koblenz hat 13 Mitglieder der neofaschistischen »Kameradschaft Westerwald« zu Geldstrafen verurteil. Die Angeklagten seien nur Mitläufer »in der zweiten und dritten Reihe« gewesen, begründete das Gericht am Montag die milden Urteile. Keiner von ihnen habe sich an Gewalttätigkeiten beteiligt. Laut Staatsanwaltschaft war die Kameradschaft aber eine kriminelle Organisation mit dem Ziel, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen und einen »nationalen Sozialismus« nach dem Vorbild der NSDAP zu schaffen. Das Strafmaß reicht von einer Verwarnung unter der Auflage von 40 Sozialstunden bis hin zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.05.2007, Seite 2, Inland

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