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07.02.2007

Smith & Wesson im Halfter

Gericht bescheinigt DVU-Chef Frey, er sei zur Sicherung seiner »Betätigungsfreiheit« auf einen Waffenschein angewiesen. Landkreis hatte dessen Verlängerung angelehnt

Von Hans Daniel
Wie ernst es der deutschen Justiz mit der Verteidigung der »wehrhaften Demokratie« ist, hat das Verwaltungsgericht München jetzt im Rechtsstreit des Vorsitzenden der neofaschistischen Deutschen Volksunion (DVU), Gerhard Frey, mit der Regierung Oberbayerns demonstriert. Sie hatte Frey unter Hinweis auf einen Passus im neuen Waffengesetz die Verlängerung seines Waffenscheins verweigert. Der auf dem Bundesparteitag der DVU am 20. Januar mit 99,6 Prozent der Stimmen in ...

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