05.12.2006
Erst die Täter, dann die Opfer
Von Hans Daniel
Erst unmittelbar vor der Auflösung des ersten Deutschen Bundestages (1949–1953) verabschiedete das Parlament am 18. September 1953 mit dem »Bundesergänzungsgesetz« das erste bundeseinheitliche Entschädigungsgesetz für die Opfer der faschistischen Verfolgung. In 113 Paragraphen wurden der Personenkreis, die zu berücksichtigenden Schäden, die Befriedigung der Entschädigungsansprüche und die bürokratischen Details der Verfahrensweise geregelt. Zwar hatte es in einigen ...
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