29.11.2006
BRD-Justiz tut ihre Pflicht
Münchner Gericht verurteilt Exiliraker, die während des Irak-Embargos Geld an notleidende Angehörige schickten: »Verstoß gegen das Außenhandelsgesetz«
Von Nick Brauns
Wegen Verstößen gegen das bis zum Sturz des Baath-Regimes geltende Irak-Embargo wurden am Dienstag zwei in Deutschland lebende Iraker vom Landgericht München I zu Geldstrafen verurteilt. Doch die deutschen Staatsbürger Mohammad A. und Ari M. hatten nicht etwa Waffen an das Regime Saddam Husseins geliefert. Vielmehr unterstützten sie im Jahr 2002 notleidende Angehörige in der Heimat finanziell. Ganze 472 Euro hatte Mohammad A. über einen als Unternehmer auftretenden ...
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