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Gericht untersagt Neonazidemo in Halbe

Frankfurt/Oder. Neonazis können nicht wie von ihnen geplant am Samstag vor dem Volkstrauertag durch das brandenburgische Halbe zum größten deutschen Soldatenfriedhof marschieren. Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) entschied am Freitag, daß sich die Faschisten für ihre Veranstaltung auf den Bahnhofsvorplatz der Gemeinde beschränken müssen. Damit bestätigten die Richter eine Auflage der Polizei. Statt dessen darf ein breites Ak­tionsbündnis aus Parteien, Kirchen und Gewerkschaften auf der Hauptstraße von Halbe gegen den Neonaziaufmarsch protestieren. Geplant sind eine Kundgebung sowie eine Menschenkette.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.11.2006, Seite 2, Inland

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