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03.11.2006

Gastkommentar: Freibrief

Von Heinz Jürgen Schneider, Mitglied des Anwaltsteams der Varvariner
Am 30. Mai 1999 haben Bundeswehrangehörige sich nicht mit Totenköpfen fotografieren lassen. Beim Angriff auf die Brücke von Varvarin im Kosovo-Krieg waren sie Teil der NATO-Angreifer und produzierten Leichen.Über Jahre klagten die serbischen Opfer vor deutschen Gerichten auf Entschädigung und klagten damit auch die BRD an. Am Donnerstag hat der Bundesgerichtshof(BGH) in letzter Instanz die Ansprüche abgewiesen. Eine Verfassungsbeschwerde bleibt aber möglich. Schon 1...

Artikel-Länge: 2754 Zeichen

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