26.07.2006
Adenauers Anti-Antifa
Vor 55 Jahren verbot Bonn den Rat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) und nahm die »alten Eliten« wieder in Dienst
Von Hans Daniel
Am 26. Juli 1951 wurde durch eine Verfügung der Bundesregierung der »Rat der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes« gemäß Artikel 9 Abs. 2 GG kraft Gesetz verboten. Die Tätigkeit des Rates stelle einen »Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes« dar. Entsprechend dem Gesetz über die »Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes« wurde dieser ersucht, »jede Betätigung im Sinne des Rates der VVN zu unterbinden.«
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