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17.05.2006

Rückkehr zur Vergeltung

Föderalismusreform: Ausweitung der Länderkompetenzen könnte im Strafvollzug wieder reines Wegschließen ohne Perspektive zur Folge haben

Von Ulla Jelpke
Wenn die Zuständigkeit für den Strafvollzug im Zuge der Föderalismusreform vollständig auf die Bundesländer übertragen würde, hätte dies gravierende Folgen für die Inhaftierten. Das Thema steht am heutigen Mittwoch auf der Agenda einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuß des Bundestages. Schon vorher haben viele Experten die Befürchtung geäußert, daß diese »Reform« ein Rollback zu einem reinen Verwahrvollzug vorbereiten soll. Das bundeseinheitl...

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