17.05.2006
Rückkehr zur Vergeltung
Föderalismusreform: Ausweitung der Länderkompetenzen könnte im Strafvollzug wieder reines Wegschließen ohne Perspektive zur Folge haben
Von Ulla Jelpke
Wenn die Zuständigkeit für
den Strafvollzug im Zuge der Föderalismusreform vollständig
auf die Bundesländer übertragen würde, hätte dies
gravierende Folgen für die Inhaftierten. Das Thema steht am
heutigen Mittwoch auf der Agenda einer Sachverständigenanhörung
im Rechtsausschuß des Bundestages. Schon vorher haben viele
Experten die Befürchtung geäußert, daß diese
»Reform« ein Rollback zu einem reinen Verwahrvollzug
vorbereiten soll.
Das bundeseinheitl...
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